Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18712-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Faktion vom 29.04.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Ob eine Schulpflicht für ukrainische Kinder und Jugendliche besteht, hängt vom Aufenthaltstitel ab. Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die über ein Besuchsvisum verfügen und z. B. privat untergekommen sind, sind nicht schulpflichtig, aber an den Schulen willkommen. Kinder und Jugendliche, die ein Aufenthaltsrecht (§ 24 AufenthG) erlangt haben, sind schulpflichtig, auf eine Durchsetzung der Schulpflicht wird aktuell aber verzichtet. Das heißt, die Familien können in beiden Fällen entscheiden, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder beispielsweise noch Zeit und Ruhe benötigen und zunächst bei ihren Familien bleiben. Auch eine Teilnahme am Online-Unterricht aus der Ukraine wird als Erfüllung der Schulpflicht angesehen.

 

Zu Frage 2:

Seit Anfang Mai gibt es die zentrale Schulplatzvergabe und Anmeldung in Braunschweig. Beraterinnen des Bildungsbüros der Stadt Braunschweig informieren die Familien über die jeweils geeignete Schule und vermitteln einen Schulplatz (https://www.braunschweig.de/leben/schule_bildung/bildungsbuero/schulplatzsuche-fuer-ukrainische-kinder-und-jugendliche.php). Die Schülerinnen und Schüler können direkt vor Ort durch Schulverwaltungskräfte an den einzelnen Schulen angemeldet werden. Die zentrale Schulplatzvergabe und Anmeldung zielt nicht nur eine ausgewogene Verteilung der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine, sondern entlastet die Schulen gleichzeitig von einem Teil der notwendigen Verwaltungsaufgaben.

 

Zu Frage 3:

Wie in der Anfrage formuliert, stellt das Land derzeit keine zusätzlichen DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) in Aussicht. Um dennoch möglichst vielen Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine die Möglichkeit zu geben, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erlernen und sich im deutschen Schulsystem zu orientieren, richtet der Fachbereich Schule zusammen mit der VHS sogenannte Vorbereitungskurse ein. Die ersten beiden Kurse starten Mitte Mai. Da diese Kapazitäten nicht für alle Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ausreichen, werden die Plätze zunächst an diejenigen vergeben, die diese Form der Unterstützung am dringendsten benötigen, z. B. weil sie ausschließlich kyrillisch alphabetisiert sind. Es sollen schrittweise weitere Vorbereitungskurse eröffnet werden. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die zentrale Schulplatzvergabe.

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