Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18714-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Faktion vom 13.05.2022 (Ds. 22-18714) wird wie folgt Stellung genommen.

 

Zu Frage 1:

 

Der Verwaltung liegen die Zahlen bezüglich der Verteilung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen auf die Braunschweiger Schulen vor. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Datengrundlage, auf deren Basis die Schulplätze zentral vergeben werden. Die genaue Verteilung der Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine sollen laut Hinweisen des Kultusministeriums nicht veröffentlicht werden.

 

Zu Frage 2:

 

Bei der Beratung der Familien in der zentralen Schulplatzvergabe wird nach den folgenden Kriterien vorgegangen:

 

r Kinder im Grundschulalter wird gemäß Schulbezirkssatzung die passende Grundschule genannt. Sollte diese Grundschule nicht mehr über freie Kapazitäten verfügen, kann das Kind über einen Ausnahmeantrag nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes auf eine andere Grundschule gehen. Bei den Grundschulen, in deren Schulbezirk ein Wohnstandort liegt (aktuell die Sporthallen Naumburgstraße, RS Nibelungen und GS Rheinring sowie das Vienna-Hotel), kann die Kapazitätsgrenze schnell erreicht sein. Daher beabsichtigt die Schulverwaltung, die Schulbezirkssatzung zu ändern und für die Wohnstandorte die ganze Stadt Braunschweig als Schulbezirk zu definieren (siehe TOP 13, Ds 22-17754). Bei Zustimmung der Politik würde dies bei der Verteilung der Kinder aus den Wohnstandorten eine größtmögliche Flexibilität erlauben. Die Beraterinnen der zentralen Schulplatzvergabe werden aber zunächst versuchen, die Kinder in der Nähe ihres Wohnstandortes unterzubringen (kurze Beine kurze Wege), d. h. die in der Nähe des eigentlichen Schulbezirks liegenden Grundschulen kommen zuerst in Frage. Sollten auch die benachbarten Grundschulen an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen, kommen auch weiter entfernte Grundschulen in Frage.

 

r Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs werden die passende Schulform sowie der passende Jahrgang anhand der vorliegenden Daten bestmöglich bestimmt. Die Schule wird nach Platzkapazität und Wohnortnähe ausgewählt und den Erziehungsberechtigten empfohlen. Es wird auf eine glichst ausgewogene Verteilung geachtet. Sollte die Familie der von den Beraterinnen ausgewählten Schule nicht zustimmen, wird eine Schule der passenden Schulform ihrer Wahl unter Berücksichtigung der Kapazitäten gesucht.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist die Nutzung der bereits in den Schulen vorhandenen Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler aus benachteiligten Familien möglich.

Darüber hinaus hat Hey, Alter! auf Nachfrage bereits signalisiert, dass die Ausstattung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen durch sie ebenfalls möglich ist. Ein entsprechender Vordruck für die Beantragung bei „Hey, Alter!“ ist am 28.03.2022 an die Schulen und Hilfsorganisationen weitergeleitet worden.

Eine koordinierte Beantragung der Geräte bei „Hey, Alter!“ durch die zentrale Schulplatzvergabe ist nicht zielführend, da die Kinder und Jugendlichen im Fall von ausschließlichem Online-Unterricht aus der Ukraine nicht in der zentralen Schulplatzvergabe auftauchen, da sie keinen Schulplatz suchen. Für diese Fälle wurde der Vordruck an die Hilfsorganisationen weitergeleitet. Für Kinder und Jugendliche, die einen Schulplatz suchen und ggf. zusätzlich am Online-Unterricht aus der Ukraine teilnehmen, ist eine koordinierte Beantragung ebenfalls nicht zielführend, da in der zentralen Schulplatzvergabe nicht bekannt ist, ob in der jeweiligen Schule ein Leihgerät zur Verfügung steht. Das Leihgerät der Schule hat den Vorteil, dass es zum jeweiligen Medienkonzept der Schule passt und entsprechend auch in der Schule eingesetzt werden kann.

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