Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18813

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

 

Der Rat hat am 14.07.2020 mit Drucksache 20-13342-02 die Umsetzung des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ und damit eine umfangreiche Förderung des Radverkehrs bis zum Jahr 2030 beschlossen. Untergliedert in sieben Ziele enthält der Katalog einschließlich Zusatzmaßnahmen insgesamt 29 Maßnahmen zur Radverkehrsförderung in Braunschweig.

 

In der Folge wurde im damaligen Planungs- und Umweltausschuss mit Drucksache
21-15432 beschlossen, dass die Verwaltung zweimal pro Jahr in Form eines Kompaktberichts zum aktuellen Bearbeitungsstand der Maßnahmen berichtet.

 

Die Berichte sind halbjährlich jeweils zu den Stichtagen 31.03. und 30.09. vorgesehen.

 

Der 1. Kompaktbericht mit dem Stichtag 31.03.2022 wird hiermit vorgelegt (s. Anlage).

 

Der Betrachtungszeitraum dieses Berichts umfasst ausnahmsweise einen Zeitraum von 21 Monaten, um die Entwicklungen seit dem Ratsbeschluss abzubilden.

 

Weitere Informationen zu den aktuellen Stellenbesetzungen sowie zur Festlegung

von Kenngrößen und Zielwerten im Kompaktbericht sind nachfolgend ergänzend dargelegt. Um den Bericht auch zukünftig kompakt zu gestalten, wird auf diese Erläuterungen bei zukünftigen Berichten verzichtet.

 

Stellenbesetzungen

 

Für die Umsetzung der Maßnahmen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs sind in den Stellenplänen 2021 und 2022 insgesamt 7,75 zusätzliche Planstellen vorgesehen.

 

Zum Stichtag 31.03.2022 waren davon 3 Stellen besetzt. Inzwischen konnte eine weitere Stelle besetzt werden. Die weiteren Besetzungsverfahren laufen.

 

Festlegung von Kenngrößen und Zielwerten

 

Um den Fortschritt bei der Bearbeitung der Ziele und Maßnahmen sicht- und messbar zu machen, werden dort, wo es sinnvoll erscheint, Kenngrößen und Zielwerte für die jeweiligen Maßnahmen eingeführt.

Maßnahmen, die mehrere Inhalte und Arbeitsaufträge umfassen, wurden in Teilmaßnahmen untergliedert und zur Übersicht nach der Maßnahmennummer mit a), b), c) etc. versehen. Dies ermöglicht eine klare Abgrenzung einzelner Arbeitsschritte und eine zeitlich gestaffelte, inhaltlich aufeinander aufbauende Abarbeitung.

 

Kenngrößen:

Die Kenngrößen stehen in Abhängigkeit von den Zielen und Inhalten der Maßnahmen
M 1 bis Z 4.

Bei Maßnahmen, deren Inhalt numerisch erfasst werden kann, wurde die Kenngröße „Stück“ gewählt. Dies betrifft die Mehrzahl der Maßnahmen, wie zum Beispiel Markierung von Furten (M 1), Fahrradständer an Haltestellen, städtischen Einrichtungen und in Wohngebieten (M 9, M 10).

r kontinuierlichen Aufgaben wurden keine Kenngrößen definiert.

 

Zielwerte:

Sofern in einer Maßnahme selbst nicht anders definiert, bezieht sich der jeweilige Zielwert auf das derzeitige Ende der Gesamt-Projektlaufzeit (31.12.2030).

Zielwerte, die von noch ausstehenden Untersuchungen/Konzepten abhängig sind, werden nach Abschluss der jeweiligen Teilmaßnahme definiert und in künftigen Kompaktberichten dargelegt.

 

Da nicht alle Zielwerte auf den ersten Blick selbsterklärend sind, werden im Folgenden einzelne Werte ergänzend erläutert:

 

Maßnahme 6.1 b)

Im Stadtgebiet sind auf einer Länge von ca. 15,7 km Fahrradstraßen und Fahrradzonen ausgewiesen. Mit dem noch zu definierenden Standard für Fahrradstraßen sollen die gesamten 15,7 km hinsichtlich Anpassungsbedarf überprüft und bei Bedarf umgestaltet werden.

 

Maßnahme 8.2

Im ersten Schritt soll ein Konzept für den Lückenschluss entlang des Wallringes erarbeitet werden. Die Verwaltung strebt bis zur endgültigen Umsetzung als Zwischenlösung einen provisorischen Ringschluss an, vergleichbar mit dem Vorgehen beim Ringgleisweg.

Erste Teilmaßnahmen sind in Planung.

 

Maßnahme 9

Vor der Festlegung der Zielwerte erfolgt eine Bedarfsermittlung. r Stadtbahn- und Bushaltestellen wird in Zusammenarbeit mit der Braunschweiger Verkehrs GmbH der Bedarf von zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten ermittelt.

Die Bedarfsermittlung für zusätzliche Abstellanlagen im Bereich städtischer Einrichtungen wird über die jeweiligen Dezernate und Fachbereiche, denen die Einrichtungen zugeordnet sind, durchgeführt.

 

Maßnahme 10

Da im Ziele- und Maßnahmenkatalog keine Zielgröße definiert ist, wurde als Ziel festgelegt, bis zum Ende der Projektlaufzeit in Wohngebieten 2030 zusätzliche Fahrradabstellplätze zu schaffen („2030 bis 2030“).

 

Maßnahme 15

Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, zwischen 2024 und 2030 insgesamt 35 Signalanlagen (Kreuzungen, Einmündungen, freistehend) zu optimieren, was einer Jahresleistung von fünf Anlagen entspricht.

 

Maßnahme 16

hrlich (2022-2030) sind für die Förderung von Kampagnen der Mobilitätsvernde 8.000 € und für städtische Öffentlichkeitsarbeit 12.000 € im Haushalt vorgesehen. Unter der Annahme der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in dieser Größenordnung bis 2030 ergeben sich Zielwerte von 72.000 €r Kampagnen und 108.000  r städtische Aktivitäten. Diese Zielwerte stehen unter dem Vorbehalt zukünftiger Haushaltsbeschlüsse.

 

Maßnahme Z2

Der Zielwert ergibt sich durch eine separate Betrachtung der acht zu untersuchenden Straßenzüge.

 

Maßnahme Z4

r das Jahr 2020 waren im Haushalt für das städtischerderprogramm für Lastenräder 20.000 € rdermittel vorgesehen. r die Jahre 2021-2024 fand durch Haushaltsbeschluss 2021 des Rates eine Aufstockung der rdersumme auf hrlich 50.000 € statt, die r 2025 fortgeschrieben wurde. Unter der Annahme einer Fördersumme von 20.000 /Jahr für die Jahre 2026-2030 ergibt sich ein Zielwert von 370.000 € bis 2030. Dieser Zielwert steht unter dem Vorbehalt zukünftiger Haushaltsbeschlüsse.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise