Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18819

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung um Mitteilung, ob im Baugebiet Wenden-West WE 62 + WE 63 die individuelle Installation von Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien auch im Gemeinschaftseigentum über städtebauliche Vorgaben (z. B. durch Gestaltungsvorschriften im Bebauungsplan, einen Eintrag im Grundbuch o. ä.) abgesichert werden kann.

 

 Wie aus Medienberichten zu entnehmen war, können innovative Einzelmaßnahmen im Gemeinschaftseigentum durch den Beschluss der betroffenen Eigentümergemeinschaft auch dann verhindert werden, wenn diese Maßnahmen fach- und sachgerecht ausgeführt sowie dem Stand der Technik entsprechen und keinen direkt wahrnehmbaren Einfluss auf die Außenerscheinung des Gebäudes haben.

 

Da die Stadt Braunschweig im Baugebiet Wenden-West bereits Steuerungsmöglichkeiten wie z. B. die verpflichtende Nutzung von Solarenergie, den Zwangsanschluss von Gebäuden an das geplante BHKW-Nahwärmenetz oder die überwiegende Ausweisung von Fahrzeugparkflächen in Quartiergaragen vorsieht, ist auch eine zukünftige individuelle Anpassungsmöglichkeit des Fortschritts bei der Nutzung regenerativer Energien in dem o. g. Baugebiet sicherzustellen.

 

gez. André Gorklo
 

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