Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-17983-01
Grunddaten
- Betreff:
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Regenwasserversickerung im Baugebiet Wenden-West, 1. und 2. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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07.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das künftige Baugebiet Wenden-West soll hinsichtlich der Entwässerung nach den jüngst aktualisierten Regelwerken der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. erfolgen.
Der Leitgedanke ist der, in Neubaugebieten den natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten und daher dort, wo es die stofflichen Belastungen und die Bodenverhältnisse zulassen, das Wasser zu versickern. Ein Teil des Niederschlagswassers wird aber gedrosselt abgeleitet werden müssen. Die Zielvorgabe ist also, die natürliche Grundwasserneubildung zu erhalten und eine Veränderung der Grundwasserstände zu verhindern.
Dies vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anregung des Stadtbezirksrates 322 vom 01.03.2022 (Antrag 22-17983 der SPD-Fraktion geändert beschlossen) wie folgt Stellung:
Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, wie sich die Grundwasserstände seit der Stilllegung des Wasserwerks in Wenden entwickelt haben und welche Zukunftsprognosen im Zusammenhang mit Flächenversiegelungen im Zuge des Baugebietes Wenden-West, 1. und 2. Bauabschnitt gestellt werden.
Die Entwicklung der Grundwasserstände ist in den Ganglinien (s. unten) für einen rückblickenden Zeitraum von 42 Jahren dargestellt.
Die Grundwasserstände folgen im Wesentlichen den im Laufe der Jahre schwankenden Niederschlagsmengen. Wie in den Ganglinien erkennbar, gibt es eine gewisse Tendenz zu niedrigeren Grundwasserständen. Dabei ist auch festzustellen, dass die in den Frühjahrsmonaten zu erwartenden Grundwasserhochstände zum Teil deutlich geringer ausfallen als zu Beginn des Betrachtungszeitraumes. Besonders prägnant fällt diese Entwicklung in den Jahren 2018 – 2020 aus, die durch Zeiträume mit sehr geringen Niederschlägen und anhaltender Hitze gekennzeichnet waren. Aufgrund der klimatischen Veränderungen ist nach aktuellem Kenntnisstand langfristig mit tendenziell sinkenden Grundwasserständen zu rechnen. Umso wichtiger sind der sensible Umgang mit Regenwasser und eine wassersensible Straßenraumgestaltung.

Abb. 1: Grundwasserganglinien der Grundwasserpegel westlich von Wenden, 1980 - 2022

Abb. 2: Grundwasserpegel westlich von Wenden und Altablagerungen
Die Verwaltung wird zudem gebeten zu beschreiben, welche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem in der Ergänzungsvorlage zur Beschlussvorlage 21-16633-01 angeführten „sensiblen Umgang mit Regenwasser und einer wassersensiblen Straßenraumgestaltung, um den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken“ denkbar sind und welche Auswirkungen auf den Grundwasserstand im Baugebiet Wenden-West in beiden Bauabschnitten zu erwarten sind.
Die wassersensible Straßenraumgestaltung wird vor allem dezentrale Versickerungsanlagen mit Oberbodenpassage zum Inhalt haben. Damit wird das Ziel verfolgt, nachteilige Auswirkungen der Flächenversiegelung auf den lokalen Wasserhaushalt zu verringern und den natürlichen Wasserhaushalt in Siedlungsgebieten besser abbilden zu können. Ergänzend kommen auch Maßnahmen zum Wasserrückhalt von unbelasteten Flächen, z. B. in Zisternen, in Frage. Durch diese kann gespeichertes Niederschlagswasser auch zur Bewässerung von Grün- und Naherholungsflächen zur Verfügung gestellt und im lokalen Wasserhaushalt behalten werden. Auswirkungen auf den Grundwasserstand sind nicht zu erwarten; sie sollen gerade verhindert werden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, ob die Funktion des Notwasserbrunnens, der sich neben dem Feuerwehrhaus befindet, gewährleistet wird.
Die Funktion des Trinkwassernotbrunnens (WE-014, siehe Karte oben) wird durch die wassersensible Straßenraumgestaltung nicht beeinträchtigt; der Grundwasserschutz berücksichtigt, indem jeweils geprüft wird, welche befestigte Flächen so genutzt werden, dass das Niederschlagswasser zur Versickerung geeignet ist, und wie das Wasser versickert wird. Hierbei ist in der Regel die Passage der belebten Bodenzone eine geeignete Maßnahme.
