Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18793

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mitte März 2022 hat der Rat im Umlaufverfahren den Beschluss gefasst, dass r die Stadt Braunschweig die Sonderregelungenr epidemische Lagen des § 182 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für den Zeitraum 20. März 2022 bis 31. Mai 2022 weiter Anwendung finden sollten (22-18306). Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines relevanten örtlichen Infektionsgeschehens. Mit dem Umlaufbeschluss wurde den politischen Gremien nach Ende der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite und nach Auslaufen der entsprechenden Beschlüsse des Niedersächsischen Landtages die Möglichkeit eröffnet, weiterhin unter Einsatz von Videokonferenztechnik „hybrid“ zu tagen.

 

Angesichts allgemein stark sinkender Inzidenzen sieht die Verwaltung die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der o. g. Sonderregelungen als nicht mehr gegeben an. Eine Fortführung dieser Maßnahmen wird daher nicht empfohlen. Vielmehr sollen die Sommermonate dafür genutzt werden, im Dialog mit den Fraktionen und Gruppen ein Konzept für die Durchführung von Hybridsitzungen zu erstellen. Ziel soll es sein, dem Rat zum Herbst 2022 eine Hauptsatzungsänderung vorzuschlagen, die zum einen den tatsächlichen Bedarfen aber zum anderen auch den rechtlichen und technischen Anforderungen Rechnung trägt. Hierfür hat der Landesgesetzgeber mit § 64 Abs. 3 ff. NKomVG eine neue Grundlage geschaffen, die unabhängig von einem Pandemie- oder Infektionsgeschehen gilt.

 

Daneben bleiben Zugangsbeschränkungen im Rahmen des Hausrechts weiterhin möglich. 

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