Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18204-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 111 vom 10.03.2022:

„Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, den Spielplatz am Seikenkamp durch einen Zaun, sowie einen ‚Wellenbrecher‘ im Eingangsbereich sichern zu lassen.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Der betreffende Spielplatzbereich des Spiel- und Bolzplatzes ist mit einem fast durchgängigen ganzseitigen Zaun gesichert. Der seitlich verortete, offen gestaltete Zugang mit einer Breite von ca. 4 m hrt auf den straßenbegleitenden Fußweg. Beim Seikenkamp handelt es sich um eine verkehrsberuhigte Tempo-30-Zone.

Die Installation eines Umlaufgitters im Zugangsbereich ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zu empfehlen, da dies keinen barrierefreien Zugang zum Spielplatz ermöglicht. Mit Kinderwagen, Rollstühlen und Kinderfahrzeugen sind diese Barrieren nur schwer zu passieren. Zudem verhindert eine solche Umlaufsperre nicht das Herausrollen von Bällen aus dem Spielplatzbereich.

Des Weiteren wird der Zugang von 4 m Breite benötigt, um die Pflege und Unterhaltung des Spielplatzes sicherzustellen. Eine dauerhafte Reduzierung der Zugangsbreite z. B. durch eine Heckenbepflanzung ist aus Sicht der Verwaltung kontraproduktiv.

Die Installation eines Zaunes mit Toranlage wird aus gestalterischen Gründen nicht empfohlen. Eine Toranlage, die auch Pflegefahrzeugen die Zufahrt ermöglicht, müsste entsprechend des benachbarten Zauns ebenfalls eine Höhe von 1,80 m aufweisen. Eine solche Toranlage könnte ggf. abweisend auf Kinder wirken und den Zugang zu dieser öffentlichen Spielfläche erschweren.

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