Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17981-01
Grunddaten
- Betreff:
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Blockheizkraftwerk (BHKW) im Baugebiet Wenden-West, 1. BA - WE 62 (Stand: 14.12.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Schmidbauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe im Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/Okeraue vom 16.02.2022 (DS 22-17981) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich der Wärmeversorgung des Baugebietes Wenden-West wird eine enge Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und BS|ENERGY angestrebt. In diesem Rahmen soll daher parallel zum Bauleitplanverfahren für den 2. Bauabschnitt ein Energiekonzept erstellt werden. Ziel wird es zunächst einmal sein, verschiedene Varianten für eine möglichst klimafreundliche Versorgung des Wohngebietes zu untersuchen. Der Begriff „klimafreundlich“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf den vergleichsweise günstigen Emissionsfaktor des geplanten Primärenergieträgers.
Der finale Flächenbedarf für die technischen Anlagen der Energieversorgung wird voraussichtlich stark von der verwendeten Erzeugungstechnik abhängen. Ob bzw. welche Erweiterungen am bisherigen BHKW konkret notwendig sein werden, um das Gebiet klimafreundlich versorgen zu können, wird sich aus diesem Planungsprozess ergeben. Für den Fall, dass das BHKW eine Erweiterungsfläche benötigt, kann diese jedoch ggf. auf dem anliegenden Gewerbegrundstück zur Verfügung gestellt werden. Es sei an dieser Stelle zudem darauf hingewiesen, dass auch bei Nutzung anderer Technologien, wie etwa bodennahe Geothermie, weitere Flächen benötigt würden, die ggf. in Frei- bzw. Grünflächen untergebracht werden müssten. Konkrete Aussagen bezüglich der jeweiligen Anforderungen und erforderlichen Flächenbedarfe können jedoch erst nach Abschluss der Untersuchung gemacht werden. Die Ergebnisse werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Zu Frage 2:
Siehe Frage 1. Aufgrund des sehr günstigen Emissionsfaktors stellt der Einsatz von fester Biomasse (Pellets oder Hackschnitzel) einen deutlichen Fortschritt gegenüber einer fossilen Versorgung und eine annähernde Treibhausgasneutralität dar. Die Verwaltung erachtet es im Hinblick auf das beschlossene Klimaschutzziel bis 2030 allerdings als notwendig, bei zukünftigen Planungen auch solche Formen erneuerbarer Energieerzeugung zu prüfen, bei denen gänzlich auf Verbrennungsprozesse verzichtet wird. Hierfür könnten geothermische Anwendungen, Lösungen der saisonalen Wärmespeicherung oder die Nutzung von Umweltwärme (bspw. über Großwärmepumpen) in Frage kommen.
Zu Frage 3:
Was die EU-Mission betrifft, so wurde die erste Bewerbungsphase bereits am 31. Januar 2022 mit Einreichung der erforderlichen Unterlagen abgeschlossen. Eine endgültige Auswahlentscheidung erfolgt im Sommer 2022 auf Basis ebendieser Unterlagen. Die künftige Energieversorgung im vorbezeichneten Gebiet ist für den Ausgang dieses Verfahrens dementsprechend unerheblich.
Was die generelle Brennstoffauswahl betrifft, so ist der günstige Emissionsfaktor beim Einsatz fester Biomasse aus bilanzieller Sicht generell vereinbar mit den Klimaschutzzielen der Stadt. Er entspricht überdies aktuell auch einer häufig verwendeten Praxis anderer Kommunen und Energieversorger.
In Anbetracht des schieren Umfangs der noch anstehenden Transformation des Energieversorgungssystems auf nationaler und internationaler Ebene, ist die Situation sicher differenzierter zu beurteilen. Allein aufgrund der erwartbaren Preisentwicklung, der Verfügbarkeit sowie der negativen Auswirkungen einer immer stärkeren Nutzung von Holz als Brennstoff, steht aus Sicht der Verwaltung außer Frage, dass diese perspektivisch keine Regel, sondern nur ein im Umfang begrenzter Teil eines auf regenerativen Energien basierenden Versorgungsystems sein kann.
