Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-17308-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 25.11.2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung wird gebeten in der Dudweilerstraße in Lehndorf verdeckt Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Bezirksrat mitzuteilen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Örtlichkeiten in der Dudweilerstraße geprüft. Dort gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wegen der Parkmöglichkeiten auf der Straße sind die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten entlang der Straße wie z. B. an Straßenlaternen und an Verkehrspfosten für die Montage eines Seitenstrahlradargerätes (max. Höhe bis 1 m ab Unterkante) idealerweise nicht geeignet, um eine lückenlose Datenaufzeichnung des Gerätes zu gewährleisten. Daher wurde das Gerät gegenüber der Haus-Nr. 14 montiert und das Geschwindigkeitsprofil in der Zeit vom 16.02.2022 bis 23.02.2022 erhoben.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Dudweilerstraße ggü. Nr. 14

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

16.02.2022

bis

23.02.2022

Seitenstrahlradargerät 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

St.-Ingbert-Straße

Neunkirchener Straße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

470

96

7.374

95

7.844

95

31 bis 40

 

21

4

383

5

404

5

41 bis 50

 

0

0

19

0

19

0

51 bis 60

 

0

0

2

0

2

0

61 bis 70

 

0

0

0

0

0

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

491

100

7.778

100

8.269

100

 


 

Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse insgesamt für beide Fahrtrichtungen unproblematisch, da jeweils der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig gefahren ist und meist nur geringe Geschwindigkeitsübertretungen von maximal 10 km/h schneller angezeigt sind. Für beide Fahrtrichtungen wurden zudem unterschiedliche Verkehrsmengen vom Gerät erfasst. Dabei wurde die Straße in Fahrtrichtung Neunkirchener Straße stärker befahren als umgekehrt.

 


 

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