Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Straßen Siemsstraße, Dornblick, Salgenholzweg und Salgenholzkamp werden als Tempo 30-Zone ausgewiesen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG

i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Maßnahme nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Über ein Schreiben eines Bürgers wurde die Bitte an die Stadt herangetragen, die Siemsstraße als Tempo 30-Zone oder Verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Die Siemsstraße sowie die umliegenden Straßen Dornblick, Salgenholzweg und Salgenholzkamp dienen ausschließlich der Erschließung des Wohnquartiers. Die Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h wird einen maßgeblichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthalts- und Wohnqualität für die Bewohner leisten. Verkehrliche Nachteile entstehen dadurch nicht.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die o. g. Straßen sind erfüllt.


 

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