Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18647-02-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiegewinnung aus AbwasserÄnderungsantrag zum Antrag 22-18647
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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24.05.2022
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit den Braunschweigerinnen und Braunschweigern sowie der Energieberatung unverbindliche Informationen über die grundsätzliche Möglichkeit der Bereitstellung von Wärmeenergie durch den Einsatz von Abwasser-Wärmepumpen zur Verfügung gestellt werden können, gegebenenfalls auch über die Internetseite der Stadt.
Die Verwaltung wird ferner gebeten im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2.0 zu prüfen, wie eine Potenzialanalyse für CO2-Einsparungen durch Nutzung von Abwasserwärmepumpen in Bezug auf Machbarkeit, Kosten und Finanzierung durchgeführt werden kann. Die Potentialanalyse soll auch Aussagen für mögliche Standorte für Abwasserwärmepumpen für Fernwärme enthalten. Das Ergebnis der Prüfung bezüglich Machbarkeit, Kosten und Finanzierung bitten wir, dem Rat schnellstmöglich mitzuteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung zu unserem Antrag (DS.-Nr. 22-18647-01) hat es noch einmal Änderungsbedarf an der Antragsformulierung gegeben. Mit dem oben stehenden Beschlusstext wurde diesem Rechnung getragen. Die inhaltliche Begründung zur vorgeschlagenen Formulierung findet sich im Folgenden und wird gerne mündlich ergänzt:
Gerade in der jetzigen Zeit, in der Gebäude aus den sechziger bis achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts renoviert werden und mit neuen Heizungen versehen werden, kann eine Abwasserwärmepumpe auch für eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder größere Wohneinheiten durchaus eine wirtschaftliche Alternative darstellen. Die Verwaltung kann eine solche grundsätzliche Information auch so formulieren, ohne die Erwartung zu erwecken, dass eine solche Wärmepumpe in jeder Situation wirtschaftlich sei.
Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme 22-18647-01 zum Ursprungsantrag 22-18647 sowie zum Änderungsantrag der CDU (DS.-Nr. 22-18647-02) rechtliche Bedenken geäußert, weil die Stadtentwässerung Braunschweig (SE׀BS) aus ihren Gebühren eine solche Potenzialanalyse nicht finanzieren könne. Dies ist insofern selbstverständlich, da die Gebühren nur für die Abwasserentsorgung erhoben werden. Gleichwohl dürfte es eine andere Möglichkeit geben, unter Einbeziehung der Informationen und Kenntnisse der SE׀BS eine solche Potenzialanalyse durchzuführen. Um diese Möglichkeit geht es.
Die Potenzialanalyse sollte mit einbeziehen, dass einerseits Energiegewinnung aus ungereinigtem Abwasser möglich ist, wobei hier der ausreichende Trockenwetterabfluss und der genügende Querschnitt der Abwasserkanäle zu beachten ist. Andererseits ist jedoch auch die Energiegewinnung aus gereinigtem Abwasser möglich. Da sich in Braunschweig die Kläranlage weit außerhalb befindet, kann hier gegebenenfalls in der Kläranlage vor Ort eine Energiegewinnung aus gereinigtem Abwasser stattfinden. Diese Energie könnte über den Betrieb einer sogenannten „kalten Fernwärmeleitung“ bis in die Stadt hinein mit wenig Energieverlust transportiert werden, wo dann über eine Heizzentrale das Energieniveau auf ausreichend Wärme für eine Fernwärmeleitung erhöht wird.
Instruktiv zu „kalter“ und „warmer“ Fernwärme sowie Energiegewinnung aus gereinigtem und ungereinigtem Abwasser ist hierbei der Leitfaden der Stadt Zürich für Energiegewinnung aus Abwasser, der hier abgerufen werden kann: https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/planen-bauen/bauvorschriften/energienutzung-aus-untergrund-und-wasser/abwasser/heizen_kuehlen_abwasser.pdf (zuletzt eingesehen am 23. Mai 2022, 16.00 Uhr).
Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme darüber hinaus darauf hin, dass BS׀Energy zur Zeit eine Machbarkeitsstudie durchführt, um das durch ein Blockheizkraftwerk betriebene Inselfernwärmenetz in Ölper, für das die Förderperiode ausläuft, über Abwasserwärmepumpen zu betreiben. Hier geht es jedoch allein um den Standort in Ölper und das dort vorhandene Inselfernwärmenetz. Die Ergebnisse einer solchen Studie können für den gesamten Stadtbereich nicht maßgeblich sein. Um zu beurteilen, wo die Möglichkeit einer solchen Energienutzung vorhanden ist, bedarf es einer weiteren Potenzialanalyse, deren Ergebnisse durchaus neben dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie von BS׀Energy stehen können.
Aus Sicht der Politik ist es Pflicht, auch aus sozialen Gründen, jegliche Möglichkeit einer anderen Energiegewinnung – auch für die Fernwärme – zu prüfen beziehungsweise prüfen zu lassen. Die Tatsache, dass wir jetzt in Kürze und wahrscheinlich auf absehbare Zeit noch klimaschädlicheres Flüssiggas für die Erzeugung von Fernwärme verwenden werden müssen und Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt aufgrund des exklusiven Wärmebezugs bei einem einmaligen Anschluss an die Fernwärme den Kosten und auch der Klimaschädlichkeit nicht entgehen können, ist hierbei besonders zu berücksichtigen. Wir haben in den letzten Monaten gesehen, dass die Fernwärmekosten um ca. 40 Prozent und mehr erhöht wurden. BS׀Energy hat hierbei mitgeteilt, dass die Preiserhöhungen im Wesentlichen auf die Beschaffungskosten für Erdgas zurückzuführen gewesen seien.
Das Klimaschutzkonzept 2.0. bietet den möglichen Rahmen, um den Einsatz neuer Energiequellen in der Fernwärmeerzeugung mit dem Ziel der Reduktion von CO2 zu überprüfen. Energiegewinnung aus Abwasser ist keine neue Technologie, sondern in anderen Ländern und Städten bereits sehr erfolgreich im Einsatz. Es wird hier noch mal auf die Beispiele auch in der Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage (DS.-Nr. 22-18331-01) verwiesen.
