Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18760

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. wird unter dem Vorbehalt der Freigabe des Haushalts 2022 für den Betrieb seiner Geschäftsstelle und die Durchführung der Aufgaben der Sportjugend für das Jahr 2022 anteilig im Rahmen einer institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 125.500,00 € auf der Basis der nachzuweisenden zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Braunschweig gewährt dem Stadtsportbund Braunschweig e. V. (SSB) gemäß Ziffer 3.5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig auf Antrag eine Zuwendung für den Betrieb der Geschäftsstelle sowie zu den Personal- und Sachkosten der Sportjugend im Rahmen einer institutionellen Förderung.

 

 

 

Mit Schreiben vom 29. April 2022 hatte der SSB für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 125.500,00 € beantragt.

 

 

 

Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2022 setzt sich nach Angaben des SSB wie folgt zusammen:

 

 

 

-          Betrieb der Geschäftsstelle des SSB     88.500,00 €

 

 

 

-          Personal- und Sachkosten der Sportjugend   37.000,00 €

 

 

 

Gegenüber dem Vorjahr 2021 (120.000,00 €) ergibt sich ein um 5.500,00 € höherer Zuschussbedarf, der sich durch tarifliche Steigerungen im Personalbereich ergibt.

 

 

 

Ausreichende Haushaltsmittel für die Gewährung der beantragten Zuwendung stehen im Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise