Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18704

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bundesregierung beabsichtigt den Umstieg von fossilen zu so genannten erneuerbaren Energieträgern auch im Bereich der Heizenergie. So sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 50% der Wärme aus erneuerbaren Energien kommen (zurzeit sind es bundesweit lediglich rund 14%). Im „Richtungsbeschluss zum Klimaschutzkonzept 2.0“ hat der Rat in seiner Sitzung am 5.Oktober des vergangenen Jahres verlangt, „Klimaneutralität so schnell wie möglich, nach Möglichkeit bis 2030“ (vgl. DS.-Nr. 21-16510-03) umzusetzen.

Im Rahmen des Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" werden seit dem 1. April 2021 höhere Förderzuschüsse und zinsgünstige Förderdarlehen an Kommunen ausgezahlt. Darüber hinaus wurde die Förderung auf neue Themenfelder ausgeweitet, wie zum Beispiel die so genannte grüne Infrastruktur, Digitalisierung sowie klimafreundliche Mobilität. Damit wurde der quartiersbezogene Klimaschutz gestärkt und mit Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel verknüpft.

Da dies alles insbesondere auch die Heizenergie in städtischen Liegenschaften betrifft, ist eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Vorgaben, u. a. bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen und die Kenntnis des erforderlichen Umfangs der Maßnahmen nötig.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Welche Liegenschaften der Stadt werden derzeit mit a) fossilen und b) regenerativen Energieträgern beheizt – gegebenenfalls mit der Kennzeichnung von Nah- oder Fernwärme – und wie hoch liegt der jeweilige Jahres-Primärenergiebedarf?

Mit welcher Zeitplanung sollen diejenigen Liegenschaften mit fossilen Energieträgern energetisch saniert und dabei auf regenerative Wärmeerzeugung umgestellt werden?

Für welche Objekte gibt es bereits zugesagte oder geplante Förderungen, zum Beispiel im Rahmen der Umsetzung des Bundesförderprogrammes „Energetische Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier"?  

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