Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18783-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Was geschieht im "interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiet Braunschweig-Salzgitter"?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AFD-Fraktion vom 11.05.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zur Gesamtsituation des Kiessand-Abbaus in Braunschweig kann folgendes ausgeführt werden:
Das „Bodenabbaukonzept Braunschweig 2020“ stammt aus dem Jahr 2001. Im Rahmen dieses Konzeptes wurden die im Stadtgebiet vorhandenen Abbaupotenziale hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Bodenabbau einerseits und dem damit verbundenen Konfliktpotenzial mit anderen Nutzungen andererseits bewertet. In den engen Grenzen eines dicht genutzten Oberzentrums gibt es naturgemäß für großflächige Bodenabbauvorhaben wenig Möglichkeiten. Dementsprechend wurden im Flächennutzungsplan drei Konzentrationsflächen für den Bodenabbau dargestellt: Heidberg-Süd und Dibbesdorf-Ost für Sande und Stiddien-West für Kiessande. Damit sind neue Abbaugenehmigungen an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeschlossen. Die örtliche Wirtschaft hat bis dato kein Interesse an diesen Standorten bekundet: In den genannten Bereichen hat seit dem Jahr 2001 kein Bodenabbau stattgefunden. Nach einer Studie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (1999) reichen nach damaligen Erkenntnissen abbauwürdige Vorräte an Kies und Sand in Niedersachsen bei etwa gleichbleibender Abbautätigkeit noch für über 1200 Jahre.
Die Verwaltung beabsichtigt, das Bodenabbaukonzept mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und für die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms zu aktualisieren. Aufgrund der umfangreichen bereits genehmigten Abbaureserven und der noch viel umfangreicheren und hochwertigeren Rohstofflagerstätten der Region außerhalb Braunschweigs werden voraussichtlich kaum neue oder ehemalige Bodenabbaugebiete benötigt. Insofern wird sich die Verwaltung dafür einsetzen, dass ein Vorranggebiet Kiesabbau im Bereich des in Aussicht genommenen interkommunalen Gewerbegebietes Braunschweig/Salzgitter im Zuge der Neuaufstellung des regionalen Raumordnungsprogrammes nicht mehr aufgenommen wird.
Ob örtliche oder andere Abbauunternehmen in Zukunft im Rahmen ihrer Genehmigungen vorhaben, alte Kies- und Sandgruben zu reaktivieren bzw. neu zu erschließen, liegt in deren Verantwortungsbereich und kann von der Stadt Braunschweig nicht vorhergesehen werden.
Zu Frage 1:
Im Vorranggebiet wäre auch eine Ausbeutung des Bodenschatzes nur auf Braunschweiger Gebiet rechtlich zumindest hypothetisch möglich, aber nicht sinnvoll. Der gewichtige öffentliche Belang einer möglichst vollständigen Ausbeutung des Kiesvorkommens, müsste sodann allerdings in einem Genehmigungsverfahren gegenüber anderen Belangen abgewogen bzw. berücksichtigt werden. Dieser Abwägung im konkreten Genehmigungsverfahren kann nicht vorgegriffen werden.
Zu Frage 2:
Für einen Sand- und Kiesabbau wäre zuvor ein umfangreiches Genehmigungsverfahren, aller Voraussicht nach ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Der Umweltverwaltung der Stadt Braunschweig liegt hierfür weder ein Antrag noch irgendeine Form der Interessenbekundung vor.
Zu Frage 3:
Das RROP-Ziel Vorranggebiet Kiesabbau behindert die Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes erheblich bzw. schränkt es umfassend ein. Das hier in Rede stehende Potential ist die einzige räumliche Möglichkeit in Braunschweig, ein größeres gewerbliches Baugebiet mit Industrieanteilen zu realisieren. Insofern muss es erklärtes Ziel der Stadt Braunschweig sein, den Kiesabbau an einem anderen Standort unterzubringen.
