Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18758-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mögliche Nicht-Zulassung des Biontech-Impfstoffs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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24.05.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von Frau Hillner (22-18758) vom 06.05.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Frage bezieht sich auf den 700 Seiten starken Geschäftsbericht 2021 des Impfstoff-Herstellers Biontech. Darin räumt BionTech jedoch keineswegs die Wirkungslosigkeit und Schädlichkeit seines Corona-Impfstoffes ein. Vielmehr ist es so, dass der Bericht juristische Angaben zur Risikobewertung enthält, die für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben sind.
Seriöse Quellen wie das RedaktionsNetzwerkDeutschland, das ZDF sowie die Süddeutsche Zeitung haben sich bereits zu den im Internet kursierenden Falschinterpretationen und Desinformationen geäußert und klargestellt, dass BionTech keineswegs Zweifel am eigenen Impfstoff hat:
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-biontech-geschaeftsbericht-impfstoff-wirkung-100.html
https://www.sueddeutsche.de/panorama/faktencheck-zweifelt-biontech-am-eigenen-impfstoff-1.5581191
Die laufende staatliche Impfkampagne wird weiterhin durch die Stadt Braunschweig sowie eine Vielzahl niedergelassener Hausärzte in Braunschweig unterstützt.
Zu Frage 2:
Die Frage nach möglichen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Corona-Schutzimpfungen wurde bereits im Rahmen der Anfrage 22-17927 beantwortet.
Nach wie vor gilt entsprechend der Vorgaben nach § 60 Absatz 1 IfSG, dass derjenige, der durch eine Schutzimpfung, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgrund einer Rechtsverordnung vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, wegen des Impfschadens auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erhält.
Insofern besteht kein Haftungsrisiko für die Stadt Braunschweig.
