Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18759-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage von Frau Andrea Hillner vom 06.05.2022 [22-18759] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:
Bis dato wurden in Braunschweig insgesamt 521 Mitarbeitende gemeldet, die weder geimpft oder genesen sind, noch eine medizinische Kontraindikation gegen eine Impfung nachgewiesen haben. Diese Zahl erfasst jedoch nicht nur Beschäftigte in Gesundheitsberufen, sondern beinhaltet sämtliche Beschäftigte in unter den § 20a IfSG fallende Einrichtungen und Unternehmen (so beispielsweise auch Verwaltungskräfte, Reinigungskräfte oder Köche).

Zu Frage 2:

Es wurden noch keine Zwangsmaßnahmen verhängt. Bisher wurde lediglich ein Zwangsgeld angedroht. Darüber hinaus ist im Anschluss die Verhängung eines Bußgeldes vorgesehen, bevor möglicherweise ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird.

Zu Frage 3:
Es gibt so gut wie keine Fälle, in denen Angaben zum Impfstatus fehlen. Die wenigen, die es gibt, durchlaufen dasselbe Verfahren, wie die Beschäftigten, die einen unzureichenden
Impf-/ bzw. Genesenennachweis vorgelegt haben und kein Attest über eine medizinische Kontraindikation vorweisen können.

§ 73 Abs. 2 IfSG sieht einen Bußgeldrahmen von bis zu 2.500 € vor.
 

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