Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18565
Grunddaten
- Betreff:
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Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 130
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Beantwortung
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07.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Kurzzeitvermietung (Airbnb und co.) von Eigentumswohnungen in Mehrparteien-immobilien hat zugenommen und wird von Anwohnern zunehmend als Ärgernis beschrieben. Wohnungseigentümergemeinschaften haben rechtlich keine Eingriffsmöglichkeiten die Nutzung von Eigentumswohnungen zur Kurzzeitvermietung zu unterbinden.
Die ständig wechselnden Besucher werden als rücksichtslos beschrieben, das Sicherheitsgefühl im eigenen Haus sinkt durch die immer neuen „Nachbarn“. Gleichzeitig beklagen sich Hoteliers über die entstandene Konkurrenz – die wohlgemerkt dem angespannten Mietmarkt weiteren Wohnraum entzieht.
Dazu folgende Fragen:
- Hat die Verwaltung einen Überblick wie viele Wohnungen in Mitte auf den verschiedenen Plattformen angeboten werden?
- Welche Auflagen werden Wohnungseigentümern gemacht, wenn sie reine Wohnfläche in gewerbliche Kurzzeitvermietung umnutzen möchten?
- Welche Voraussetzungen wären nötig, um eine Zweckentfremdungssatzung nach Nürnberger Vorbild in Braunschweig zu etablieren?
Gez. Philip Brakel
