Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Richtlinie „Förderung für Weihnachts-/Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt“ wird beschlossen.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Ausgangslage

 

Die Weihnachtsbeleuchtung ist zur frequenzstarken Weihnachtszeit ein maßgeblicher Attraktivitätsfaktor für Innenstädte, sie prägt in der sog. dunklen Jahreszeit das Erscheinungsbild von Gebäudeensembles und öffentlichem Raum. Eine umfangreiche und attraktive Weihnachtsbeleuchtung der Hauptlagen und plätze der Innenstadt liegt deshalb im öffentlichen Interesse. Rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt unternimmt die Braunschweig Stadtmarketing GmbH umfangreiche Anstrengungen, um dieser Wirkung Rechnung zu tragen. In den Geschäftsstraßen der Innenstadt ist es Tradition, dass die Anlieger die oft straßenüberspannende Beleuchtung durch freiwillige Umlagen finanzieren.

 

Seit Jahren stellen die Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM) und der Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) eine sinkende Beteiligung an gemeinsamen Weihnachtsbeleuchtungen in der Innenstadt durch die Anlieger fest. 2021 fiel die Beteiligung an der Weihnachtsbeleuchtung, vermutlich verstärkt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und weiteren Leerstände in der Innenstadt, nochmals geringer aus als in den Jahren zuvor.

 

Das sich daraus für die Besucher:innen aus der Region und Bürger:innen ergebende Bild der letzten Jahre hat sich gerade in der dunkleren Jahreszeit in einigen Bereichen der Innenstadt verschlechtert und steht dem Ziel des 2020 initiierten Innenstadtdialogs, zur Sicherung der Attraktivität und Erhöhung der Aufenthaltsqualität, entgegen. Darüber hinaus erreichen die BSM immer wieder Hinweise von Bürgern sowie von Betrieben und letztlich auch vom AAI, etwas zur Verbesserung der Situation zu unternehmen.

 

Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, das anliegende Förderprogramm für die Braunschweiger Innenstadt (Anlage 1) zu beschließen. Dies soll den eigenverantwortlichen Ausbau der Weihnachtsbeleuchtung in und an Gebäuden und Geschäften in der dunkleren Jahreszeit fördern und zur Erhöhung der Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen. Das Förderprogramm schafft die Grundlage, finanzielle Anreize für Vermieter und Mieter zu schaffen und engagierte Unternehmern zu unterstützen, um mittels verschiedener Beleuchtungsvarianten aktiv zum Ausbau der Strahlkraft der jeweiligen Lage beizutragen.


Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH wird sich flankierend mit dem AAI in der Ansprache der Adressaten engagieren. Die Maßnahme ist in der AG Innenstadt mit den Innenstadtakteuren aus der Anliegerschaft abgestimmt. Unter dem Dach des Innenstadtdialogs erfolgt die weitere Information zur Umsetzung.


 

Informationen zum Förderprogramm

 

Geplant ist die ausschließliche, anteilige Förderung einmaliger Investitionskosten der Unternehmen und / oder Mieter. Die Förderung soll zu einer Quote in Höhe von maximal 50% erfolgen und ist an einen verpflichtenden Nutzungszeitraum (Zweckbindung) von zwei Jahren (Winter-/Weihnachtszeit 2022 und 2023) und die Anschaffung energieeffizienter Beleuchtung gekoppelt. Die Förderung beträgt je Unternehmen maximal 5.000 €.

 

Das Förderprogramm und die zugehörige Förderrichtlinie sind bewusst niedrigschwellig gehalten, um eine breite Beteiligung zu erreichen. Als konkrete Anregung und zur Visualisierung einfacher Gestaltungsmöglichkeiten oder zum Erwerb der jeweiligen Beleuchtungselemente holt die BSM Musterangebote und -konzepte, unter Einbindung der AG Innenstadt, für drei Gestaltungsszenarien ein, die vom kleinen Engagement im Schaufenster bis zur größeren Investition und der Einbindung der Hausfassade reichen. Eine Förderung von Investitionskosten ist allerdings nicht an diese Partner gebunden. Betriebs- und Installationskosten werden nicht gefördert. 

 

Die Richtlinie hat eine Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 2023. Anträge können bis zum 30.09.2022 gestellt werden. Die Befristung verfolgt das Ziel festzustellen, ob der Einsatz städtischer Mittel auch nachhaltig im Sinne einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt hinwirkt. Insbesondere, ob die Unternehmen bereit sind, geförderte Investitionen zu tätigen und die Beleuchtung für die Jahre 2022 und 2023 zu betreiben. Anfang 2024 erfolgt eine Evaluation hinsichtlich der Wirkung des Förderprogramms. Ggfs. erfolgt dann eine Fortführung oder auch Venderung der Rahmenbedingungen. Die Verwaltung wird dazu berichten.

 

Finanzierung des Förderprogramms

 

Die anteilige Förderung der einmaligen Investitionskosten der Immobilieneigenmer und Geschäftsinhaber soll auf Basis einer städtischen Förderrichtlinie des Wirtschaftsdezernats erfolgen. Es ist vorgesehen, Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu 50.000 €r das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen. Eine Deckung erfolgt durch den Haushaltsansatz des Wirtschaftsdezernates.

 

Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität der Braunschweiger Innenstadt in der dunkleren Jahreszeit und Unterstützung der lokalen Unternehmen über ein städtisches Förderprogramm, schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung des Förderprogramms i. H. v 50.000 € zu beschließen.


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise