Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19056
Grunddaten
- Betreff:
-
Zielgrößen zur Förderung von Frauen in den Führungspositionen städtischer Gesellschaften und Beteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Braunschweig, Bianca
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Beantwortung
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23.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Angesichts der städtebaulichen Herausforderungen der kommenden Jahre möchte die Stadt Braunschweig eine eigene Hochbau-Projektgesellschaft einrichten (22-18499). Um die aktuellen Kapazitäten der Verwaltung zu unterstützen, wurde daher die Schaffung dieser temporären Institution am 24.05.22 im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss einher geht folgende Weisung: „Zeitnah […] wird nach erfolgtem Vergabeverfahren ein Personalberatungsunternehmen mit Hochbau-Branchenerfahrung beauftragt, um die SFB und die Gesellschafterin Stadt Braunschweig bei der Suche nach einer qualifizierten Geschäftsführung für die Unternehmenssparte Hochbau zu unterstützen.“1
Die Gründung einer neuen städtischen Gesellschaft und die Suche nach einer Geschäftsführung bedeutet auch, dass Braunschweig die Chance hat, gezielt Frauen in Führungspositionen eines Eigenbetriebs zu bringen. Bisher haben viele kommunale Betriebe und Unternehmen mit städtischer Beteiligung zwar einige Frauen in den Aufsichtsgremien (meist jedoch weit unter 50 Prozent), im Bereich des Topmanagements sieht es jedoch mager aus. So sind unter anderem bei der Volkshochschule Braunschweig GmbH, Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig, Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH oder beim Städtischen Klinikum Braunschweig in der obersten Führungsriege keine Frauen zu verzeichnen.2
Hier gibt es großen Nachholbedarf! Gesetzliche Bestimmungen wie das Führungspositionengesetz greifen meist noch nicht auf kommunaler Ebene. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass das Land Niedersachsen ebenfalls die entsprechenden Landesregelungen, die dann die kommunalen Unternehmen und Einrichtungen adressieren, anpasst. Auch eine Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen, die sich aus dem Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ableitet, ist aufgrund oft fehlender paritätischer Mitbestimmung und fehlender Börsennotation leider nicht auf alle kommunalen Unternehmen anwendbar.
Daher ist es umso wichtiger, dass die Verwaltung selbst weiter an Konzepten arbeitet wie die Führungspositionen, auf die die Stadt Einfluss hat, mit mehr Frauen besetzt werden können. Das heißt, dass Frauen noch gezielter und systematisch hin zur Führungsverantwortung vorbereitet werden müssen und auch die Besetzungsprozesse für neu geschaffene Posten, wie die Geschäftsführung bei der Hochbau-Projektgesellschaft, noch mehr auf Frauen zugeschnitten werden müssen. Dies ist erforderlich, um eigene fest definierte Zielgrößen umzusetzen, sowie eine gleichberechtigte Teilhabe im Topmanagement zu fördern. Gleiches muss auch für die Führungsebenen unterhalb der Unternehmensspitze gelten.
Hier kann Braunschweig eine Vorreiterrolle übernehmen und über die unmittelbare Verwaltungsebene hinaus eine Gleichstellung der Geschlechter bei städtischen Gesellschaften und Beteiligungen sicherstellen.
Wir fragen daher:
1.Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass ausreichend Frauen in der Führungsspitze und den weiteren Führungsebenen der neuen Hochbau-Projektgesellschaft vertreten sein werden?
2.Welche eigenen Zielgrößen strebt die Verwaltung für alle städtischen Gesellschaften und Beteiligungen an, die nicht von gesetzlichen Regelungen betroffen sind, um mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen?
3.Welche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und im Bereich der Unternehmensführung für alle städtischen Gesellschaften und Beteiligungen sollen ergriffen werden und welcher Zeithorizont wird für die Umsetzung geplant?
1 Ds. 22-18499 - Errichtung einer Hochbau-Projektgesellschaft der Stadt Braunschweig
2 Vgl. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung: Women-on-Board-Index Niedersachsen 2022, S. 9 ff.
