Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 22-18756
Grunddaten
- Betreff:
-
"Gleiche Brust für alle!" - Oben-Ohne-Schwimmen in Braunschweiger Schimmbädern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Gruppe Direkte Demokraten im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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23.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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05.07.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 1. Mai 2022 über das Oben-Ohne-Schwimmen in Göttinger Schwimmbädern:
„Nacktbaden hat in Deutschland Tradition. Ob auf Sylt, in Rostock oder am Chiemsee – sobald das Wetter es zulässt, lassen Menschen an FKK-Stränden ihre Hüllen fallen. Was draußen am Wasser vielerorts erlaubt ist, ist in den meisten Schwimmbädern laut Hausordnung verboten. Konkret heißt das: Die primären Geschlechtsmerkmale – Penis und Vulva – und die sekundären Geschlechtsmerkmale – die weibliche Brust – müssen bedeckt werden. In Göttingen soll sich das nun ändern. Ab dem 1. Mai dürfen sich in den vier städtischen Schwimmbädern künftig alle Menschen obenrum frei machen – allerdings nur samstags und sonntags.“[1][1]
Ins Leben gerufen wurde diese Änderung durch die Initiative „Gleiche Brust für alle“[2][2], die ihr Anliegen in einer Petition dargelegt hat:
„Das erste, was die meisten Kinder sehen, ist eine Brust. Wie kann es dann sein, dass diese in der Öffentlichkeit als nicht-jugendfrei, als per se sexualisiert wahrgenommen wird?
[…] Gerechtigkeit und Gleichbehandlung für alle Geschlechter sind in der BRD durch Artikel 3 des Grundgesetzes und das Antidiskriminierungsgesetz garantiert. Trotzdem ist es leider immer noch keine Selbstverständlichkeit für weiblich gelesene Menschen sich an den gleichen Orten oberkörperfrei zu zeigen wie männlich gelesene Menschen. Menschen, die sich keinem Geschlecht eindeutig zuordnen, werden durch die Ungleichbehandlung der Geschlechter dazu gezwungen, sich der Norm zu unterwerfen, die für das Geschlecht, als welches sie gelesen werden, gilt. Auch von Seiten der Polizei wird die nackte weiblich gelesene Brust häufig unrechtmäßig als Ordnungswidrigkeit nach § 183a StGB oder § 118 OWiG bewertet - ein männlich gelesener nackter Oberkörper hingegen nicht.
[…] Gleiche Brust für Alle möchte, dass bundesweit in Ergänzung zu Artikel 3 des Grundgesetzes sowie der lokalen Kleiderordnungen eine konkrete Regelung geschaffen wird, die eine explizite Erlaubnis beinhaltet, dass alle Personen unabhängig des Geschlechts sich gleichermaßen ohne Einschränkungen mit freiem Oberkörper bewegen dürfen. […]
Die Stadt München hat für Badebereiche bereits eine Regelung geschaffen, welche als Beispiel herangezogen werden könnte. Laut München.de gilt: „Die Badebekleidung im Sinne dieser Satzung muss aber lediglich die ´primären Geschlechtsorgane` vollständig bedecken. Eine Badehose reicht somit auch für Frauen aus. Weder Männer noch Frauen müssen Oberteile tragen. […]“[3][3]
In Braunschweigs Schwimmbädern ist das Schwimmen „oben ohne“ jedoch weiterhin verboten.[4][4] Die Braunschweiger Zeitung schreibt dazu in einem Kommentar:
„Ist diese Angst nicht ein Symptom dessen, dass wir als Gesellschaft die weibliche Brust viel zu sehr sexualisieren? Sogar in der Öffentlichkeit zu stillen, sehen viele Menschen ungern, obwohl es einer der natürlichsten Vorgänge überhaupt ist. Viel problematischer als der Anblick einer unbekleideten Brust ist doch, dass der Frauenkörper in vielen Kontexten, allen voran der Werbung, noch immer als primär sexuelles Objekt inszeniert wird. Dabei ist er zunächst einmal eins: Ein Körper.
Es wäre an der Zeit, von Sexualisierung auf Normalisierung umzuschalten. Es wäre an der Zeit, dass sich niemand schämen muss für den eigenen Körper, dass ihn niemand verstecken muss und niemand das Urteil anderer fürchten muss. Dafür wäre die freie Wahl der Kleidung im Schwimmbad ein kleiner, aber wichtiger Schritt.“[5][5]
Wir erinnern auch daran, dass Braunschweig eine lange Tradition darin hat, Frauen am Badevergnügen zu behindern. So gab es 1879 den ersten Antrag von Frauen, in der Oker baden zu dürfen, der allerdings vom damaligen Magistrat mit der Begründung abgelehnt wurde, dass "das Baden nicht in den Lebensgewohnheiten der Frauen" liege und „das deutsche Wetter für die Frauen zu kalt sei“. Erst 30 Jahre später wurde die „Frauenbade“ im Bürgerpark errichtet.[6][6] Vielleicht schaffen wir es diesmal, dass eine von Frauen gewünschte Neuerung etwas schneller umgesetzt wird.
Quellen:
[1] www.braunschweiger-zeitung.de/niedersachsen/article235214313/Ab-Mai-in-Goettingen-kein-Tabu-mehr-Mit-nackten-Bruesten-schwimmen.html
[2] www.facebook.com/Gleiche-Brust-für-Alle-107741078236316/
[3] Den vollständigen Petitionstext findet man hier: https://www.change.org/p/gleiche-brust-f%C3%BCr-alle
[4] www.braunschweiger-zeitung.de/braunschweig/article235239301/Oben-ohne-in-Braunschweigs-Schwimmbaedern-weiter-verboten.html
[5] www.braunschweiger-zeitung.de/wolfsburg/kolumnen/article235243883/Free-the-Nipple.html
[6] Für weitere Informationen empfehlen wir das Buch von Margot Ruhlender: „Büketubben: Geschichte der Badekultur in Braunschweig von 1671-1993“
