Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18945

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1) Sind der Verwaltung Veränderungen bezüglich der Postfiliale 688 (Staples,

    Varrentrappstraße 14) bekannt?

 

2) Falls nein, wie sieht die Verwaltung die Versorgung des Stadtteiles Ölper mit

    Postdienstleistungen gemäß der PUDLV gewährleistet?

 

Sachverhalt:

 

Das Unternehmen Staples ist insolvent. Im Staples-Geschäft in Ölper ist auch die dortige Postfiliale untergebracht. Gemäß der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) ist in Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnern und Gemeinden, die gemäß landesplanerischen Vorgaben zentralörtliche Funktionen haben, grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2.000 Metern für die Kunden erreichbar ist. Bei Veränderungen der stationären Einrichtungen ist frühzeitig, mindestens zehn Wochen vor der Maßnahme, das Benehmen mit der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft herzustellen, vgl. § 2 PUDLV.

 

gez.

 

Maximilian Pohler
 

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