Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18976
Grunddaten
- Betreff:
-
Kontrolle bestehender Vorschriften und Regelungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In den vergangenen Wochen hat es wiederholt zahlreiche Beschwerden über Vermüllungen und ohrenbetäubende Musik – auch in den späten Abend- und Nachtstunden – im Bereich des Inselwallparks gegeben. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in Teilen an die Politik, aber auch an die Lokalpresse gewandt. So erschien in der Braunschweiger Zeitung am 30. Mai dieses Jahres ein ausführlicher Bericht zu den geschilderten Vorkommnissen.
Darin wird eindringlich die Hilflosigkeit der Anwohnerinnen und Anwohner gegenüber den Belästigungen geschildert. In einer Stellungnahme der Verwaltung wird auf die momentan in Erarbeitung befindliche Park- und Grünanlagenordnung (PGO) verwiesen. Den Auftrag zur Erstellung der PGO hatte der Rat der Stadt Braunschweig bereits in seiner Sitzung am 4. September 2018 auf Antrag der CDU-Fraktion gegeben. Eigentlich lautete der seinerzeitige Ratsauftrag, die entsprechende Verordnung bis Ende 2018 zur finalen Beschlussfassung vorzulegen. Nun wird – auch aufgrund der beschriebenen Vorkommnisse – eine zeitnahe Abarbeitung dieses Ratsauftrages in Aussicht gestellt.
Und dennoch gibt es bereits heute zahlreiche gültige Regeln und Vorschriften, die solche wie durch die Anwohnerinnen und Anwohner geschilderten Exzesse verhindern sollten. An dieser Stelle sei beispielweise an die Nachtruhe und die Ahndungsmöglichkeiten bei illegaler Müllentsorgung verwiesen. Wie in vielen anderen Fällen auch scheint kein Regelungs- sondern ein Durchsetzungs- beziehungsweise Kontrollproblem vorzuliegen. Dabei bietet auch die hier beschriebene Situation leider alle Voraussetzungen, um bei unterschiedlichen Zuständigkeiten das eigentliche Problem aus den Augen zu verlieren und einzig über verschiedene Kompetenzen der Polizei und des städtischen Zentralen Ordnungsdienstes zu diskutieren.
Wir erwarten jedoch, dass selbst vor Beschluss einer weitergehenden PGO alle momentan bestehenden Regelungen und Vorschriften konsequent auf deren Einhaltung hin kontrolliert werden. Denn die bereits grundsätzlich beschlossene PGO kann eine gute Ergänzung zur Schließung von Regelungslücken sein. Bevor darüberhinausgehende Maßnahmen (es wurden bereits ein Alkoholverbot und das Verbot jeglicher Musik ins Spiel gebracht) diskutiert werden, muss zunächst die Einhaltung bestehender Vorgaben sichergestellt sein. Denn oberstes Ziel muss ein friedvolles Miteinander von Parknutzern und Anwohnern bleiben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die bereits bestehenden Regelungen und Vorschriften (bspw. ruhestörender Lärm, liegengelassener Müll etc.) durchgesetzt und entsprechende Verstöße in Zusammenarbeit zwischen Polizei und ZOD geahndet werden?
2. Welche Pläne zur Ausweitung der Kontrollen des ZOD in den städtischen Park- und Grünanlagen sowie auf Kinderspielplätzen zur Durchsetzung der bestehenden Vorschriften gibt es?
3. Wie ist der aktuelle Bearbeitungsstand der in der Ratssitzung am 4. September 2018 beantragten Park- und Grünanlagenordnung und wann wird sie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt?
