Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18978

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Sachverhalt

Sachverhalt: 

Im Rahmen der Diskussion über die von der Verwaltung vorgestellten Mitteilung zum aktuellen Stand des Bevölkerungsschutzes in Braunschweig (DS.-Nr. 22-18576) in der letzten Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung wurden auch mehrere – oftmals noch zu erstellende – Sonderpläne thematisiert. Explizit aufgeführt war dort bereits der Sonderplan „Stromausfall“. Bereits vor dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine am 24. Februar dieses Jahres wurde uns mehrfach schmerzhaft vor Augen geführt, wie abhängig wir heutzutage von einer durchgängigen Stromzufuhr sind:

Der Fall Berlin-Köpenick in 2019 hat etwa gezeigt, dass auch kleine Unfälle, wie das Beschädigen von Stromkabeln, zu verheerenden Folgen führen kann. Der Ausnahmezustand in Berlin dauerte ca. 31 Stunden und betraf nicht nur die Stromversorgung, sondern zu Teilen auch Wasser und Heizung. Ebenso ein Cyberangriff in 2020 auf eine Klinik in Düsseldorf, bei dem es aufgrund des IT-Ausfalls zu tödlichen Folgen für eine Patientin kam, zeigt die Relevanz.

In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde bereits thematisiert, dass ein – vermutlich längerfristiger – Stromausfall in Braunschweig zwischen Ende Januar und Mitte Februar des nächsten Jahres als realistischstes Szenario eingeschätzt werden muss und dementsprechend Vorkehrungen zu treffen sind.

Es ist dabei anzuerkennen, dass bereits elf Stromaggregate für dezentral über die Stadt verteilte Anlaufpunkte (sog. „Leuchttürme“) beschafft worden. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass diese niemals ausreichend sind, um in einer Krisensituation alle Braunschweigerinnen und Braunschweiger zu versorgen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist Braunschweig auf Notfallsituationen länger andauernder Stromausfälle, insbesondere bei der kritischen Infrastruktur, vorbereitet?

2. Wie viele dezentrale Anlaufpunkte sollen insgesamt entstehen?

3. Mit welchem Zeitplan sollen diese eingerichtet werden? 

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