Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18991

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf Anfrage des Bezirksrates hat die Verwaltung 2015 mitgeteilt (DS 15-00560):

Für die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auf dem Blitzeichenweg sind Kosten von ca. 44.000 € zu veranschlagen. Mit der erstmaligen Herstellung der öffentlichen Beleuchtung am Blitzeichenweg würde die Straße erstmalig endgültig hergestellt sein.

In der Folge wären dann für die Straße Erschließungsbeiträge von den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten zu erheben. Beitragspflichtig wäre zum einen die Stadt Braunschweig als Eigentümerin des Sportplatzes, aber auch zum anderen der Lehndorfer Turn- und Sport-verein e. V. - als Erbbauberechtigter des Vereinsheimgrundstücks -. Der südlich gelegene KGV wäre nicht beitragspflichtig, da er nicht im Bebauungsplan festgesetzt ist.

Zu den erschließungsbeitragsfähigen Herstellungskosten zählen neben denen der Beleuch-tung die angefallenen Kosten für die Fahrbahn, die Entwässerungseinrichtung und der Grunderwerb. Hiervon sind 90 % auf die o. g. Grundstücke zu verteilen. Angaben über die voraussichtliche Höhe der Erschließungsbeiträge können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Die aufwendigen konkreten Beitragsberechnungen würden dann erfolgen, wenn sich die Maßnahme selbst konkretisieren würde.

 

Dies vorangestellt wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Welchen Kosten wären aktuell für die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auf dem zu veranschlagen.
  2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Gesamtkosten der Erschlirßeung , der auf den Lehndorfer Turn- und Sport-verein e. V. - als Erbbauberechtigter des Vereinsheimgrundstücks entfallen würde?
  3. rde bei Aufhebung bzw. Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung dieser Anspruch gegenüber dem Lehndorfer Turn- und Sport-verein e. V. entfallen?

 

gez.

Jens Kamphenkel 

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