Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18012

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In der Weststadt gibt es mehrere Straßenabschnitte, in denen Tempo 30 gilt. Für die Verkehrsteilnehmenden ist nicht immer ersichtlich, welche Höchstgeschwindigkeit wo gilt. Das führ tauch bei Radfahrer:innen und Fußgänger:innen zur Verunsicherung, da sie nicht wissen, mit welcher Geschwindigkeit sie beim motorisierten Verkehr rechnen müssen. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen auf weiteren Straßen wäre aus ganz unterschiedlichen Gründen (Verkehrsfluss, Verkehrssicherheit, Klimaschutz, ….) in einem Wohngebiet wie der Weststadt sinnvoll.

 

  1. Auf welchen Straßen, die bislang noch nicht als Tempo 30-Zone ausgewiesen sind, ist die Einrichtung von Tempo 30-Zonen rechtlich möglich?
  2. Wo wäre nach Ansicht der Verwaltung darüber hinaus die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h aufgrund der besonderen örtlichen Gegebenheiten möglich und sinnvoll?
  3. Plant die Verwaltung selbst, zeitnah Vorschläge für die Einrichtung weiterer Geschwindigkeitsreduzierungen in der Weststadt zu unterbreiten?

 

 

gez.

 

Kai Brunzel

Fraktionsvorsitzender
 

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