Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18632-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 22.04.2022 [22-18632] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Nach dem Mauerfall und dem Ende des Kalten Krieges wurden deutschlandweit Strukturen und Einrichtungen des Zivilschutzes (personell, infrastrukturell, sächlich) stark zurückgefahren. Inzwischen ist die allgemeine Erkenntnis erwachsen, dass durch die massiv veränderte Risikolage, eine Vorsorge in unterschiedlichsten Bereichen getroffen werden muss.

 

Auf Initiative der Verwaltung wurde im vergangenen Jahr ein Gesprächskreis Bevölkerungsschutz mit den daran beteiligten Organisationen eingerichtet und für die Stelle 37.23 – Bevölkerungsschutz werden mit dem Stellenplan 2022, vorbehaltlich der Genehmigung, nun insgesamt 7,5 VZ-Stellen geschaffen. Zusätzlich zu den für eine Sirenen-Beschaffung eingeplanten Mitteln (1,8 Mio. €) wurde eine weitere sächliche Stärkung (6,1 Mio. € bis 2024) der Stelle Bevölkerungsschutz vorgesehen. Damit wird der Bevölkerungsschutz in den kommenden 2,5 Jahren über Mittel in Höhe von ca. 8,0 Mio.€ für die Aufgabenwahrnehmung verfügen können.

Im Zuge der vorbereitenden Maßnahmen des Bevölkerungsschutzes laufen aktuell die Planungen für umfassende Maßnahmen der Stadtverwaltung, die das Ziel haben, ein ganzheitliches Bevölkerungsschutzkonzept umzusetzen. Dazu hat die Verwaltung am 27.04.2022 im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung mit der Mitteilung 22-18576 informiert.

 

Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Aufgabenbereich baulicher Bevölkerungsschutz ist gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland eine Aufgabe des Bundes zum Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall.

 

Der bauliche Schutz der Bevölkerung mit Bunkeranlagen/Schutzräumen wurde 2007 durch den Bund eingestellt und die Anlagen und Einrichtungen zurückgebaut. Somit stehen derzeit keine Schutzräume für die Bevölkerung in Braunschweig mehr zur Verfügung. Damit einhergehend wird aktuell keine Vorwarnzeit zum Aufsuchen der Schutzanlagen durch den Bund definiert.

 

 

 

 

            

Zu Frage 2:

Hier wird insoweit auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.

 

Zu Frage 3:

Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es durch den Bund keine Vorgaben zu Zivilschutzplanungen für Krankenhäuser und Altenpflegeheime. Die ehemals besonders geschützten „Hilfskrankenhäuser“ wurden durch den Bund ebenfalls zurückgebaut.



 

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