Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-18982
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Sprechzeiten zur Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten (insbesondere Aufenthaltsgestattungen und Duldungen) in der Ausländerbehörde zur Sicherung von Arbeit und existenzsichernden Leistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden die offenen Sprechzeiten in der Ausländerbehörde Braunschweig eingestellt. Trotz zahlreicher Lockerungen der Corona-Regularien wurden bisher keine allgemeinen offenen Sprechzeiten angeboten. Terminanfragen sind nur mittels schwer auffindbarem Onlineformular möglich und ohne dass ein konkreter Termin angefragt werden kann. Es kann lediglich der Wunsch nach einem Termin geäußert werden. Eine zeitnahe Antwort über dieses Verfahren folgt nach Aussage von Betroffenen und Beratungsstellen nur selten und erst nach langer Zeit.
Besonders prekär ist die Situation von Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die ihre Dokumente verlängern möchten. Hier ist das Verfahren der ABH nach Auskunft auf der Website:
„Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:
Eine kurzfristige Terminvergabe zur Verlängerung dieser Dokumente kann aufgrund der bestehenden Beschränkungen nicht angeboten werden. Bitte übersenden Sie die Dokumente mit der Post oder nutzen Sie den Hausbriefkasten Friedrich-Seele-Str. 7. Nach Verlängerung erhalten Sie die Duldung/Gestattung mit der Post zurück.“
(Quelle: https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/fb_institutionen/fachbereiche_referate/fb32/fb32_4/auslaender/auslaenderangel.php | letzter Abruf 2.6.22)
Damit werden Personen (die meist keine anderen Aufenthaltsdokumente haben, z.B. Pass, ID-Card, denn diese müssen im Asylverfahren, als auch im Duldungsstatus bei der ABH oder BAMF hinterlegt werden) dazu gedrängt, die Dokumente von sich zu geben, ohne eine Abgabebestätigung darüber zu erhalten.
Die Aufenthaltsdokumente werden zudem in vielen Fällen, von denen Betroffene und Beratungsstellen berichten (und da es mehrere Fälle sind, ist es auch kein Einzelfall), nicht zeitnah verlängert. Das hat mitunter zur Konsequenz, dass die Personen keine existenzsichernden Leistungen erhalten können (diese sind befristet bis zum Ablauf des Aufenthaltspapieres) und/oder ihre Arbeit verlieren, da auch die Arbeitserlaubnisse an das Aufenthaltsdokument gebunden sind.
Zudem werden nach Berichten von Betroffenen und Beratungsstellen diese wichtigen Dokumente von der Ausländerbehörde teils postalisch per Biberpost verschickt und für verspätete Zustellungen das Postunternehmen verantwortlich gemacht.
In Verbindung mit der bekannten fehlenden telefonischen Erreichbarkeit der Ausländerbehörde haben die betroffenen Personen somit nahezu keine Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme. Damit werden Menschen nicht-deutscher Herkunft und mit einfachen deutschen Sprachkenntnissen stark benachteiligt und mitunter gesellschaftlich ausgeschlossen (Verlust von Arbeit, Kein Zugang zu existenzsichernden Leistungen usw.). Häufig handelt es sich dabei auch besonders vulnerable und ohnehin gesellschaftlich ausgegrenzte Personen. Insbesondere da auch Menschen mit einer Duldung in vielen Fällen langfristig legal in Deutschland bleiben dürfen (z.B. aufgrund familiärer Bindungen, Ausbildung, Krankheit, Härtefallverfahren usw.)
Zudem ist gerade die Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen mit einem vergleichsweise geringen verwaltungstechnischen Aufwand verbunden, da die Verlängerung mittels Klebeetiketten erfolgt und die Prüfung über eine Verlängerung in der Regel schon abgeschlossen ist.
Daher fragen wir:
1. Ab wann wird eine offene Sprechzeit zur Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten (insbesondere Aufenthaltsgestattungen und Duldungen, da diese spätestens alle 6 Monate verlängert werden müssen) wieder eingeführt?
2. Wie stellt die Ausländerbehörde sicher, dass Online-Terminanfragen oder eMail-Anfragen von Menschen nicht-deutscher Herkunft zur Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten rechtzeitig beantwortet werden, um den Verlust von Arbeitsstellen oder Probleme beim Erhalt existenzsichernder Leistungen zu vermeiden?
3. Wie viele Anfragen hat die Ausländerbehörde bisher erhalten, in denen auf die nicht getätigte Verlängerung von Aufenthaltsdokumente hingewiesen wurde? (möglichst aufgeteilt auf die einzelnen Sachbearbeiter*innen und Anfrageart: telefonisch, E-Mail, Onlineformular, Brief, versuchte persönliche Vorsprache)
