Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18460

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
„Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Landesstraße L 635/Eckenerstraße am Flughafen in Waggum wird zugestimmt.

Die Festsetzung soll zum 01.07.2022 erfolgen, ist zu verfügen und zeitnah öffentlich bekannt zu machen.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt um einen Beschluss über die Festsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.

 

Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen. Die 2013 festgesetzte Lage der Ortsdurchfahrtsgrenze entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die erforderlich gewordene Korrektur wird nun nach der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes vorgenommen.

 

Träger der Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt auf der Landesstraße ist die Stadt Braunschweig, außerhalb der Ortsdurchfahrt das Land Niedersachsen.

 

Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
 

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Anlagen

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