Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18460
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze auf der Landesstraße L 635
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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16.06.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 f der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei dieser Vorlage zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt um einen Beschluss über die Festsetzung von Ortsdurchfahrtsgrenzen, für die der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben beschlusszuständig ist.
Nach § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes - in der zurzeit gültigen Fassung - ist eine Ortsdurchfahrt (OD) der Teil der Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Die geschlossene Ortslage wird durch die zusammenhängende Bebauung geschaffen. Die 2013 festgesetzte Lage der Ortsdurchfahrtsgrenze entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die erforderlich gewordene Korrektur wird nun nach der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes vorgenommen.
Träger der Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrt auf der Landesstraße ist die Stadt Braunschweig, außerhalb der Ortsdurchfahrt das Land Niedersachsen.
Der Text für die Veröffentlichung durch zweiwöchigen Aushang am Rathaus (Hauptportal, Platz der Deutschen Einheit 1) ist als Anlage 2 beigefügt. Ein Hinweis auf die Tatsache, den Ort und die Dauer dieses Aushanges wird in der Braunschweiger Zeitung erfolgen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,9 kB
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