Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-18983

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Am 24. Februar dieses Jahres begann der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Schreckliche Bilder des Leids erreichen uns aus vielen Teilen des Landes, vor allem im Osten toben in den zurückliegenden Wochen die schwersten Kämpfe. Seitdem sind hunderttausende Menschen aus der Ukraine in die Nachbarländer und zahleiche Länder der Europäischen Union geflüchtet – viele haben auch in Deutschland Schutz gesucht. Nach offiziellen Zählungen haben in Braunschweig momentan ungefähr 2.800 Personen Zuflucht gefunden, die realen Zahlen dürften weitaus höher liegen.

Viele der geflüchteten Menschen verfügen über in ihrer Heimat erworbene Berufs- und Studienabschlüsse – gleichzeitig besteht in vielen Bereichen hierzulande Fachkräftemangel, oftmals schon seit Jahren. Viele Unternehmen, Handwerksbetriebe und Pflegeeinrichtungen sind auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Die Bundesregierung hat deshalb im Jahr 2012 das sogenannte Anerkennungsgesetz als ein Instrument zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland geschaffen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie läuft der formale Akt zur Anerkennung eines in der Ukraine erworbenen Berufs- bzw. Studienabschlusses?

2. Mit welchem Zeitraum muss gerechnet werde, bis die Anerkennung erfolgt ist?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung gegebenenfalls steuernd im Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Stadt Braunschweig einzuwirken? 

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