Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18750
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschüsse zu den Organisationskosten sowie zu den Raumkosten der Jugendgruppen und -verbände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2022
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:
BDKJ | 19.720 € | (inklusive 3.020 € Miete Geschäftsräume) |
DGB Jugend | 18.440 € | (inklusive 1.740 € Miete Geschäftsräume) |
Ev. Stadtjugenddienst | 57.320 € | (inklusive 7.320 € Miete Geschäftsräume) |
Naturfreundejugend | 33.900 € | (inklusive 600 € Miete Geschäftsräume) |
SJD Falken | 46.980 € | (inklusive 13.680 € Miete Geschäftsräume) |
Grundlage für die vorgenannten Zuwendungen ist in der Regel der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen multipliziert mit festgelegten Faktoren. Da aufgrund der Corona-Pandemie keine Maßnahmen im üblichen Umfang durchgeführt werden konnten, werden in Abstimmung mit den Trägern die Jahre 2020 und 2021 hierbei außer Acht gelassen und wie in 2020 der Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 zugrunde gelegt.
Zuschüsse zu den Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände:
DGB Jugend (Wilhelmstr. 6) | 7.020 € |
Jugendrotkreuz | 510 € |
Naturfreundejugend | 12.210 € |
Ökoscouts | 3.780 € |
SJD Falken (Böcklerstr.) | 4.410 € |
Bezirksjugendwerk der AWO BS e. V. | 5.330 € |
Die Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung betragen 102.000 €.
Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2022 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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201,9 kB
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