Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18750

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat am 1. April 2014 den Teil 1 der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Freier Träger in Braunschweig (Zuwendungen zu den Organisations- und Raumkosten der anerkannten Jugendverbände und Jugendgruppen, zuletzt geändert am 7. November 2017) verabschiedet. Entsprechend der Richtlinie erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände die auf volle 10 € gerundeten Zuschüsse zu den Organisationskosten im Wege der institutionellen Förderung als Festbetragsfinanzierung:

 

 

BDKJ

19.720 €

(inklusive 3.020 € Miete Geschäftsräume)

DGB Jugend

18.440 €

(inklusive 1.740 € Miete Geschäftsräume)

Ev. Stadtjugenddienst

57.320 €

(inklusive 7.320 € Miete Geschäftsräume)

Naturfreundejugend

33.900 €

(inklusive 600 € Miete Geschäftsräume)

SJD Falken

46.980 €

(inklusive 13.680 € Miete Geschäftsräume)

 

 

Grundlage für die vorgenannten Zuwendungen ist in der Regel der Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung durchgeführten Maßnahmen multipliziert mit festgelegten Faktoren. Da aufgrund der Corona-Pandemie keine Maßnahmen im üblichen Umfang durchgeführt werden konnten, werden in Abstimmung mit den Trägern die Jahre 2020 und 2021 hierbei außer Acht gelassen und wie in 2020 der Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 zugrunde gelegt.

 

Zuschüsse zu den Raumkosten ihrer Jugendgruppenräume im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung erhalten die nachfolgenden Jugendgruppen/-verbände:
 

 

DGB Jugend (Wilhelmstr. 6)

7.020 €

Jugendrotkreuz

510

Naturfreundejugend

12.210 €

Ökoscouts

3.780 €

SJD Falken (Böcklerstr.)

4.410 €

Bezirksjugendwerk der AWO BS e. V.

5.330 €

 

 

Die Organisationskosten des Jugendrings im Wege der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung betragen 102.000 €.

 

Eine tabellarische Darstellung der Organisationskostenzuschüsse ist als Anlage beigefügt. Mittel in der vorgeschlagenen Höhe stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2022 zur Verfügung.
 

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Anlagen

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