Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19010

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Verwaltungsantwort vom 03.06.22 auf den Antrag des Bezirksrates 112 (22-18030 Nutzung der Sportanlage Waggum für den Freizeitsport) wird der Antrag der übergangsweisen Öffnung des Sportplatzes für den nicht vereinsgebundenen Fußballbetrieb zurückgewiesen.

 

Dazu fragen wir:

1.  Welche organisatorischen und haftungsrechtlichen Gründe stellten sich im Detail bei der Prüfung des Sachverhaltes als Hindernisse für die öffentliche Nutzung dar.

 

2.  Welche Voraussetzungen müssten geschaffen werden, um zu ermöglichen, dass Kinder einen öffentlichen Zugang zu den Fußballflächen bekommen könnten. Laut Antrag stimmten ansässige Vereine ja zu.

 

3.  Wurden andere Konzepte als der öffentliche Zugang geprüft, wie zum Beispiel die Vergabe der Flächenzeiten an Jugendzentren oder andere stellvertretende Akteure oder Initiativen, die eine Art Schirmherrschaft für das freie Fußballspielen übernehmen könnten.

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