Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18823-01
Grunddaten
- Betreff:
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Situation der aktuellen Betreuungsplatzvergabe im U-3 Bereich in den Stadtteilen Bienrode, Bevenrode und Waggum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Beantwortung
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16.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der CDU-Fraktion, der BIBS-Fraktion und des Herrn Zimmer (FDP) im Stadtbezirk 112 (DS 22-18823) wird wie folgt Stellung genommen:
Die in der Stadt Braunschweig bestehenden Angebote im Bereich der Kindertagesbetreuung werden - dem gesetzlichen Auftrag entsprechend - kontinuierlich sowohl qualitativ als auch quantitativ weiterentwickelt und bedarfsgerecht ausgebaut. Es gibt ein ausführliches und abgestimmtes Berichtswesen bestehend aus Kita-Bedarfsplan (DS 20-13154, IST/SOLL einschl. Angaben zum Berechnungsschlüssel für Neubaugebiete), jährlichem Kita-Kompass (DS 21-16688) und zweimal jährlichem Auslastungsbericht (DS 21-16057) aller Einrichtungen im März und November.
Aufgrund der äußerst geringen Aussagekraft sind keine zusätzlichen standortbezogenen Sonderauswertungen vorgesehen, weshalb keine konkrete Beantwortung der benannten Fragen erfolgt.
Hinsichtlich der Anmeldesituation ist grundsätzlich anzumerken, dass Eltern das gesamte Spektrum des Betreuungsangebotes im Stadtgebiet in Anspruch nehmen können. Anmeldungen erfolgen für den Krippen- und Kindergartenbereich online über den Kita-Finder. Anders als bei den Grundschulen, gibt es im Kita-Bereich keine festen Einzugsgebiete. Die Eltern sind daher weder an bestimmte Einrichtungen noch an die Grenzen ihres Stadtbezirks gebunden. Sie melden ihre Kinder in allen in Frage kommenden Einrichtungen und auch in der Kindertagespflege an und können im Anmeldezeitraum auch Veränderungen vornehmen. Anmeldungen zur Kindertagespflege werden grundsätzlich nicht im Kita-Finder erfasst.
Rechtliche Grundlage zur Vergabe von Kita-Plätzen ist lediglich die zumutbare Erreichbarkeit von Kindertagesstätten bzw. Tagespflegestellen von bis zu 30 Minuten bzw. 5 km Entfernung. Bisher ausgewertete Stichproben zeigen jedoch, dass nahezu alle Kinder im Stadtbezirk des Wohnortes oder unmittelbar angrenzenden Stadtbezirken betreut werden.
Handlungsbedarfe zeigen sich bereits deutlich sichtbar durch die in der bestehenden Bedarfsplanung ermittelten Versorgungsquoten und der sozialen Indikatoren (z. B. im Kita-Kompass).
Bei der Bedarfsplanung wird das gesamte Stadtgebiet im Blick gehalten und aus dieser Sicht hat eine Schaffung von Krippenplätzen in Waggum und Bevenrode aktuell weiterhin keine Priorität. Aufgrund der weiterhin begrenzten Kapazitäten und vergleichsweise guten Versorgungssituation im Nordosten von Braunschweig sind hier aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Vorhaben angezeigt. Hierzu verweise ich auf meine Stellungnahme zur Anfrage DS 21-17200 des Herrn Zimmer (FDP) vom 01.11.2021 „Versorgungsquoten Krippenplätze im Stadtbezirk 112“.
