Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18814
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Skulptur "Der Gießer" an der Leipziger Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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Entscheidung
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16.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Aufstellung der Skulptur "Der Gießer" im öffentlichen Raum an der Leipziger Straße (s. Anlage 2) wird zugestimmt.
Die Aufstellung des Kunstobjektes erfolgt vorbehaltlich des Abschlusses eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt und einer vom Stadtbezirksrat zu benennenden natürlichen oder juristischen Person (z. B. Privatperson, Verein oder Unternehmen).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Der Stadtbezirksrat entscheidet über die Aufstellung von Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä. sowie deren Standortbestimmung und Gestaltung gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt i. V. m. § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG.
Hintergrund
Auf dem Gelände des Zollern BHW-Werkes in Melverode befindet sich die Skulptur eines Gießers (siehe Foto in Anlage 1). Bei dem „Gießer“ handelt es sich um eine ca. 1,50 m große Skulptur, die im Jahr 1997 nach 70-jährigem Bestehen des Werkes aufgestellt wurde.
Aufgrund der Schließung des Werkes kann die Skulptur am bestehenden Standort nicht verbleiben. Der Betriebsrat des Zollern BHW-Werkes hat sein Interesse am Erhalt der Skulptur geäußert. Der Bezirksbürgermeister ist daher an die Verwaltung mit dem Wunsch herangetreten, diese Skulptur in Melverode im öffentlichen Raum aufzustellen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Verwaltung und dem Bezirksbürgermeister wurde der im Lageplan siehe Anlage 2 gekennzeichnete Standort als geeignet zur Aufstellung der Skulptur lokalisiert.
Weiteres Vorgehen
Die dauerhafte Aufstellung wird durch Abschluss eines Nutzungsvertrages gestattet. Dieser ist vor der Aufstellung zwischen der Stadt Braunschweig und einem seitens des Stadtbezirksrates noch zu benennenden Dritten zu schließen. Ein Vertragsentwurf liegt dem Bezirksbürgermeister vor.
Der Bezirksbürgermeister bemüht sich, Dritte für die Finanzierung der Aufstellungskosten zu gewinnen. Ggf. fehlende Mittel werden durch städtische Mittel (Ansatz „Brunnen und Denkmäler/0600) kompensiert.
Durch den zu schließenden Nutzungsvertrag wird die dauerhafte Kostentragung für Pflege und Unterhaltung der Skulptur inkl. Haftungsfragen sowie die Verkehrssicherungspflicht gewährleistet.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,7 kB
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