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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18815-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anfrage 22-18815 der CDU/FDP-Gruppe vom 18.05.2022 wird wie beantwortet:

 

Für das Grundstück Meinestraße 30, Gemarkung Thune, Flur 3, Flurstück 76/53 ist mit Datum vom 25.06.2020 ein Antrag auf Änderungsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die „Erweiterung des Tanklagers sowie des Abfall- und Stoffkatalogs, Umpositionierung der vorhandenen Abluftreinigungsanlage, Neubau einer Verarbeitungshalle“ durch die SF-Soepenberg Braunschweig GmbH gestellt worden.

 

Die Firma SF-Soepenberg Braunschweig GmbH hat die Erteilung einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG für das o. g. Bauvorhaben beantragt.

 

Im Einzelnen umfasst das folgende Maßnahmen:

  • Erweiterung des Tanklagers um zusätzliche Tanks inkl. zugehöriger Rohrleitungen, Sicherheitsbereiche und Abfüllflächen,
  • Errichtung und Betrieb einer Verarbeitungshalle mit einem Misch- und Heizbehälter sowie Lagerflächen für Feststoffe,
  • Umpositionierung der vorhandenen Abluftreinigungsanlage,
  • Erweiterung des Abfall- und Stoffkataloges.

 

Die beantragten Änderungen dienen zum einen der Betriebsoptimierung und zum anderen dem Ausbau der Marktposition und damit der Standortsicherung.

 

Im Rahmen der Bearbeitung des BImSchG-Antrages durch das Staatliche Gewerbeaufsichtssamt Niedersachsen/Braunschweig (GAA) wurde eine Stellungnahme der Bauaufsicht zum Bauordnungsrecht angefordert.

 

Mit Datum vom 07.01.2021 ist diese Stellungnahme zu den bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen abgegeben worden.

 

Mit Datum vom 04.06.2021 hat dann das GAA als Genehmigungsbehörde die Änderungsgenehmigung für die beantragen Baumaßnahmen erteilt.

 

Der Bauaufsicht liegt seit dem 21.01.2022 eine Baubeginnanzeige vor.

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