Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-18904
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung des Ausbildungsberufes "Fachkraft Küche" an der Johannes-Selenka-Schule, Berufsbildende Schulen Braunschweig, mit Beginn des Schuljahres 2022/2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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24.06.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Johannes-Selenka-Schule hat beantragt, ab dem 01.08.2022 den neuen Bildungsgang „Fachkraft Küche“ einzurichten.
An der Schule werden bereits verschiedene Ausbildungsberufe im Berufsfeld Ernährung
(z. B. Bäckerin/Bäcker, Fachkraft im Gastgewerbe, Fleischerin/Fleischer, Köchin/Koch, Konditorin/Konditor) geführt. Bei einem Teil der Gastronomieberufe findet ab 01.08.2022 eine Neuordnung statt, indem neben den dreijährigen dann auch zweijährige Ausbildungsberufe angeboten werden. In diesem Zusammenhang wird der an der Schule bereits geführte zweijährige Ausbildungsberuf „Fachkraft im Gastgewerbe“ künftig differenziert und in die beiden neuen Ausbildungen „Fachkraft für Gastronomie – Schwerpunkt Restaurantservice bzw. Schwerpunkt Systemgastronomie“ (in der nachstehenden Tabelle hervorgehoben) überführt:
bisher | Neuordnung ab 01.08.2022 | |
dreijährig | zweijährig | dreijährig |
Restaurantfachfrau/-mann | Fachkraft für Gastronomie - Schwerpunkt Restaurant-service | Fachfrau/-mann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie |
Fachfrau/-mann für Systemgastronomie | Fachkraft für Gastronomie - Schwerpunkt Systemgastronomie | Fachfrau/-mann für Systemgastronomie |
Köchin/Koch | Fachkraft Küche | Köchin/Koch |
Schulorganisatorisch muss daher lediglich die Einrichtung des neuen zweijährigen Ausbildungsberufs „Fachkraft Küche“ bei der Schulbehörde beantragt werden.
Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf „Köchin/Koch“ wurde mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.12.2021 aufgehoben. Ab dem 01.08.2022 wird er durch den Rahmenlehrplan für die Ausbildungsberufe „Fachkraft Küche“ und „Köchin/Koch“ ersetzt. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr ist der Rahmenlehrplan für beide Berufe identisch. Daher ist eine gemeinsame zweijährige Beschulung in beiden Ausbildungsberufen möglich. Außerdem besteht zwischen dem neuen zweijährigen Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ sowohl eine Durchstiegsoption zum dreijährigen Ausbildungsberuf „Köchin/Koch“ als auch eine Rückfalloption vom dreijährigen zum zweijährigen Ausbildungsberuf.
Der Beruf „Fachkraft Küche“ befindet sich in einer fünfjährigen Erprobungsphase mit wissenschaftlicher Evaluation durch das Bundesinstitut für Berufsbildung nach dreijähriger Erprobungszeit - im Anschluss erfolgt die Abstimmung von Bund- und Ländervertreterinnen/
-vertretern sowie den Sozialpartnerinnen/-partnern und dem zuständigen Ministerium über den Erhalt des Ausbildungsberufs.
Dieser Beruf soll insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene ansprechen, die einen Schwerpunkt eher in der praktischen als in der theoretischen Begabung mitbringen.
Außerdem soll Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache eine Perspektive zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung geboten werden. Dies ergibt sich aus dem Schwerpunkt der Vermittlung von verstärkten praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Daher kann hier von einer erhöhten Zahl an potenziellen Auszubildenden und in der Folge von Schüler/innen für die berufsbildenden Schulen ausgegangen werden. Außerdem soll durch die Einführung dieses Ausbildungsberufes dem Fachkräftemangel in den Küchen der Gastronomie und Hotellerie entgegen gewirkt und so der Fachkräftebedarf sichergestellt werden.
Die räumlichen und personellen Voraussetzungen für die Einrichtung des neuen Ausbildungsberufs sind an der Johannes-Selenka-Schule gegeben. Die Einrichtung des Berufs ab dem Schuljahr 2022/2023 wird finanziell keine zusätzlichen Aufwendungen des Schulträgers erfordern.
Der Einzugsbereich für den Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“ soll dem für den Ausbildungsberuf „Köchin/Koch“ entsprechen und die Stadt Salzgitter sowie die Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel umfassen.
