Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee eingebracht (https://www.mitreden.braunschweig.de/dialoge/ideenplattform/fussgaengerueberweg-braunschweigerstr-hoehe-fc-rautheim):

 

Fußngerüberweg Braunschweiger Straße, Höhe FC Rautheim

 

Das Überqueren der Braunschweigerstraße ist für Fußnger - insbesondere für Kinder - auf der Höhe des Sportvereins FC Rautheim gefährlich. Die Strecke ist gut einsehbar, da diese Straße lange gerade ist. Aber das hat auch überhöhte Geschwindigkeit zur Folge.

 

Ich plädiere für einen Fußngerüberweg um die Fußnger beim Überqueren mehr Schutz zu bieten.

 

Dieses Anliegen hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform:

 

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS-17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen nnte - nach einem positiven Votum des Fachausschusses - eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist.

 

Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Die Braunschweiger Straße ist eine Straße von überbezirklicher Bedeutung. Der zuständige Fachausschuss für diese Idee ist der Ausschuss Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergabe.

 

Prüfung und Bewertung:

 

Die Einrichtung von Fußngerüberwegen (Zebrastreifen) unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines Fußngerüberweges unter anderem voraus, dass der Fußnger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußngern dort die Straße überquert. Durch die schon in der Idee beschriebene Örtlichkeit ist die Bündelung des querenden Fußngerverkehrs bereits gut gewährleistet. In diesem Bereich wurden bei einer Zählung in der Spitzenstunde, die in diesem Fall zwischen 16:15 Uhr und 17:15 Uhr lag, 29 querende Fußnger gezählt. Diese Fußngerverkehrsstärke liegt deutlich unter dem Richtwert von 50 Fußngern je Stunde, den die R-FGÜr den Einsatz von Fußngerüberwegen vorsieht.

 

Die notwendigen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußngerüberweges sind somit nicht gegeben.

 

Geschwindigkeitsüberwachung:

 

In der eingebrachten Idee wird auch überhöhte Geschwindigkeit angesprochen.

 

Die Verwaltung unterstützt die Polizei im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Auf der Braunschweiger Straße besteht im Bereich der nahegelegenen Schule eine Messstelle, an der durch die Verwaltung turnusmäßig zu unterschiedlichen Zeiten Messungen mit einem Messfahrzeug durchgeführt werden. Die Messergebnisse bestätigen die durchgeführten Maßnahmen in Art und Intension. Deshalb werden dort auch in Zukunft Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt.

 

Erläuterung zur Drucksachenart „Mitteilung“:

 

Die Entscheidung über die Anordnung eines Fußngerüberweges trifft die Verwaltung im sogenannten übertragenen Wirkungskreis. Da hier kein politischer Beschluss möglich ist, wird das Ergebnis als Mitteilung vorgelegt.


 

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