Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19019

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Schulträger haben auf Grund gesellschaftlicher Veränderungsprozesse, der politischen Vorgaben in Lehrplänen und Richtlinien und des Niedersächsischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen bereitzustellen. Dazu zählen nicht nur die sog. Hardware, sondern auch die Software sowie die Verpflichtung zu Wartung und Support der IT-Ausstattung. Die Stadt Braunschweig verfügt bereits seit 2005 über einen Medienentwicklungsplan (MEP) für die Schulen in städtischer Trägerschaft. Die Planung beinhaltet u. a. die

- IT-Konzeption und Homogenisierung von Ausstattungen in den Schulen

- Investitionsplanung für jede Schule über den Zeitraum von 5 Jahren

- Vernetzung und Kommunikation

- Wartung- und Support-Konzept

- Finanzbedarf einschließlich Kosten senkender Maßnahmen

- Umsetzung des Medienentwicklungsplanes, einschließlich Controlling und Berichtswesen

Der MEP wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Die derzeitig aktuelle 3. Fortschreibung des MEP gilt für den Planungszeitraum 2019-2023 und beschäftigt sich im Rahmen der Digitalisierung von Schulen mit folgenden Schwerpunkten:

- der Erhalt und Ausbau der strukturierten Netzwerke

- der Erhalt und Ausbau der kabellosen Netzwerke (WLAN)

- die Verbesserung der Online-Bandbreiten der Internetzugänge in Schulen

- die Ausstattung aller Unterrichtsräume mit digitalen Präsentationsflächen

- Anpassung der Wartung und des Supports an die erhöhten Anforderungen von Digitalisierung in Schule

Zur Zielerreichung der 3. Fortschreibung des MEP gab es im April des vergangenen Jahres eine Mitteilung der Schuldezernentin Frau Dr. Arbogast und des damaligen Digitalisierungsdezernenten Herrn Dr. Kornblum. Das Zwischenfazit fiel unterschiedlich aus. So wurde zwar insgesamt erklärt, dass die Ausstattung der Schulen mit zeitgemäßer IT-Technik erhebliche Fortschritte gemacht hätte, gleichzeitig wurde aber eingeräumt, dass dies vor allem für weiterführende Schulen gelte. Und auch dort gäbe es große Unterschiede. Während knapp 90% der Gymnasien (14 von 16) über eine gute digitale Ausstattung verfügen, waren es bei den IGSen nur rund 30% und bei den Berufsbildenden Schulen sogar nur rund 20%. Unklar bleibt in dieser Mitteilung allerdings ob mit „guter digitaler Ausstattung“ ausschließlich der schnelle Zugang zur Lernplattform IServ gemeint ist. In einer Stellungnahme zum Schulausschuss zum 13.05.2022 heißt es jedenfalls, dass nun 89% der Schüler:innen der Berufsbildenden Schulen Zugang zu einem Breitband-Anschluss hätten und nur bei der Technikerakademie, der BBS V und der Helene-Engelbrecht-Schule Probleme bestünden.

Weiter hieß es in der Mitteilung aus dem April des vergangenen Jahres, dass bei 30 der insgesamt 86 Schulstandorte noch nicht einmal die Planung zur Modernisierung der Datenleitungen begonnen hätte. Zwar seien davon in erster Linie kleinere Schulen betroffen. Doch diese machen insgesamt knapp 15 % der Braunschweiger Schülerschaft aus.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gefragt:

1. Wie stellt sich aktuell der Zugang zu schnellem Breitband-Internet in den einzelnen Schulformen jeweils dar?

2. Wie stellt sich aktuell die Versorgung der Schüler:innen mit Endgeräten in den einzelnen Schulformen jeweils dar?

3. Werden bis zum Ende des Jahres (Ende 3. Fortschreibung MEP) die gesamten Mittel für die Digitalisierung der Schulen, in Höhe von 27,8 Mio. Euro, entsprechend der Planung eingesetzt?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise