Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG folgenden Beschluss zu fassen:

 

      Der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG als Geschäftsführerin der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Hauptversammlung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG folgende Beschlüsse zu fassen:

 

      Dem Vortrag des Bilanzgewinns in Höhe von 322.311,54 € auf neue Rechnung wird zugestimmt.

 

      Herrn Paul Anfang wird für seine Tätigkeit als stellv. Vorstandsvorsitzender der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 Entlastung erteilt.

 

      Herrn Jens-Uwe Freitag wird für seine Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG vom 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021 Entlastung erteilt.

 

      Herrn Dr. Volker Lang und Herrn Matthias Henze wird für ihre Tätigkeit als Mitglieder des Vorstands der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

      Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

  1. Unter Hinweis auf die zur Beratung über den Jahresabschluss 2021 der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG vorliegende Vorlage (Drucksache 22-19037) wird Entlastung empfohlen.

 

  1. Der Aufsichtsrat der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2022 den Jahresabschluss 2021 der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG beraten und festgestellt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, die am 4. April 2022 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat.

 

Die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG hat im Geschäftsjahr 2021 einen Jahresüberschuss von 3.256,51 erzielt. Die Braunschweiger Versorgungs- Verwaltungs-AG wurde am 31. Mai 2005 von der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH und der SBBG gegründet und ist einzige Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (ohne Einlage, ohne Festkapitalanteil und ohne Stimmrecht). Sie nimmt keine über die Geschäftsführung und die Stellung des Aufsichtsrates hinausgehende operative Tätigkeit wahr.

 

Mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr sowie der Einstellung in die gesetzliche Rücklage wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 322.311,54 € ausgewiesen. Nach § 18 der Satzung der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG ist der Bilanzgewinn soweit gesetzlich zulässig auszuschütten, es sei denn, dass durch einstimmigen Hauptversammlungsbeschluss eine andere Ergebnisverwendung beschlossen wird. Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn in Höhe von 322.311,54  auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der Höhe des Betrages wird Zustimmung zu diesem Vorschlag empfohlen.

 

Unter Hinweis auf diese Ausführungen wird weiterhin empfohlen, dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern des Vorstandes für ihre Tätigkeit in den jeweils genannten Zeiträumen des Geschäftsjahres 2021 Entlastung zu erteilen.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise