Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19030

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der auch für Osnabrück erscheinenden Zeitung Hasepost wurde im April ein Artikel veröffentlicht, der sich mit dem eigenmächtigen "Gestalten" einer Radwegmarkierung durch die Auftragnehmerfirma befasst:

https://www.hasepost.de/kein-aprilscherz-wie-in-osnabrueck-ein-radweg-neu-angelegt-und-dann-wieder-entfernt-wurde-300899/

 

Auch wenn das Veröffentlichungsdatum einen Scherz nahelegt, was aber im Artikel bestritten wird, scheint es hier durch eine allgemein gehaltene Auftragsvergabe möglich gewesen zu sein, dass der Privatunternehmer nach eigenem Ermessen den jeweiligen Ausbesserungsbedarf feststellen und ausführen kann - was in diesem Extremfall zur Neuanlage eines vor einigen Jahren abgeschafften Radwegabschnittes führte.

 

- Wie ist die Auftragsvergabe für solche Arbeiten in Braunschweig geregelt?

 

- falls ein gleiches oder ähnliches Verfahren besteht: wie wird die Sinnhaftigkeit der ausgeführten Arbeiten durch die Verwaltung kontrolliert?

 

- (eventuell in nichtöffentlicher Beantwortung:) welche Firma ist oder wird durch die Stadt in dieser Angelegenheit im laufenden Jahr beauftragt?  

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