Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19028
Grunddaten
- Betreff:
-
Liefer- und Werkverkehre im Bereich Innenstadt und Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Tokhi, Shivam-Ortwin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Beantwortung
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21.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Innenstadt und der Fußgängerzone gelten zur Belieferung der Geschäfte bestimmte Zeiten, die einzuhalten sind. Ähnliches gilt eventuell für planbare Servicearbeiten (Wartung und Reparaturen) von Handwerkern in der Fußgängerzone. Für die Durchführung von länger dauernden Baumaßnahmen gibt es vermutlich ebenfalls Regelungen, die mit zuständigen Stellen bei der Verwaltung abgestimmt werden.
In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:
1. Welche Regelungen für Lieferverkehre, planbare Servicearbeiten von Handwerkern oder zur Durchführung von längeren Bauarbeiten gibt es im Bereich Innenstadt und Fußgängerzone?
2. Gibt es, etwa in der Fußgängerzone, eine Unterscheidung zwischen Werkverkehr bei langfristigen Bauvorhaben (z. B. kostenpflichtige oder kostenfreie Sonderparkerlaubnis für Baufahrzeuge) und kurzfristigem Serviceverkehr (z. B. Fahrstuhlwartung) und ihrer Erlaubnis, in die Fußgängerzone zu fahren?
3. Wie wird verfahren, wenn Liefer- oder Werkverkehre im Innenstadtbereich auf normalerweise kostenpflichtigen Parkplätzen stattfinden und die Fahrzeuge für längere Zeit abgestellt werden?
Gez. Shivam Tokhi
