Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-17741-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Grundschule Bürgerstraße hat wie alle städtischen Grundschulen einen festen Einzugsbereich. Der Schulweg ist für die Kinder zu jeder Jahreszeit sehr gut zu Fuß zu bewältigen. Ein selbstständig zu Fuß zurückgelegter Schulweg hat einen sehr positiven Effekt auf die Kinder. Neben erhöhter Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, körperlicher Fitness, Sozial- und Orientierungskompetenz werden die Kinder so auch auf die weitere Teilnahme im Straßenverkehr besser vorbereitet. Zudem reduziert jedes fehlende Elterntaxi den Hol- und Bringverkehr im Schulumfeld und somit direkt die verbundenen Gefahrensituationen für alle ankommenden Schulkinder. Dies liegt jedoch vorrangig in der Hand der Eltern.

 

Die Verwaltung unterstützt das Ziel, eine deutliche Steigerung der Zahl der zu Fuß zur Schule gehenden Kinder an den Grundschulen zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die Eltern und die Kinder den Schulweg als sicher und anregend erleben. Dies vorangestellt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.)

Das Parkverbot im Kurvenbereich ist bereits durch eine Zick-Zack-Markierung hervorgehoben, für den gegenüberliegenden Bereich ist bereits auf einer Länge von 13 m ein absolutes Haltverbot ausgewiesen. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist in einer Tempo-30-Zone in der Regel nicht zulässig.

 

Um die Querung der Kreuzstraße im Sinne des Schulwegplanes für die Kinder sicherer zu gestalten, rde sich eine Querungshilfe in Form einer baulichen Einengung der Straße empfehlen. Das heißt die Aufstellflächen werden vorgezogen. Dies bedeutet einen Verlust von 2 PKW-Stellplätzen. Anbei ein Lageplan mit der geplanten Aufweitung.

 

Nach einer ersten groben Schätzung belaufen sich die Kosten auf ca. 20.000 . Die Baumaßnahme kann über die Maßnahmennummer 4S.660020 Globale Umbauten Straße, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes, finanziert werden. Soweit sich aus der Beratung dieser Drucksache keine anderen Erkenntnisse ergeben, wird die Verwaltung eine genaue Planung erstellen.

 

Kurzfristig wird in Nähe der Schule zur Verdeutlichung der Tempo-30-Zone ein Piktogramm „30“ auf der Asphaltdecke aufgebracht. Direkt vor der Schule ist dies nicht möglich, da solche Markierungen auf Kopfsteinpflaster nicht möglich sind.


 

In dem Zuge wird auch das Piktogramm „Fahrradstraße“ östlich der geplanten Querungshilfe mit erneuert.

 

Zu 2.)

mtliche Maßnahmen im Straßenraum haben einen Fokus auf die Verkehrssicherheit. Die Verkehrssicherheit der Schulkinder steht dabei besonders im Vordergrund, da dies die ngsten Verkehrsteilnehmenden sind, die regelmäßig ohne Begleitung unterwegs sind.

 

Im Rahmen der laufenden Überprüfung der Verkehrssicherheit vor sogenannten sensiblen Einrichtungen (DS 20-14502) werden auch die Kindergärten und Schulen im westlichen Ringgebiet überprüft. Regelmäßig soll die vor diesen Einrichtungen bestehende Höchstgeschwindigkeit streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt werden, soweit dies rechtlich zulässig und nicht bereits angeordnet ist, und nach Möglichkeit für beide Fahrtrichtungen ein Piktogramm "30" auf die Fahrbahn aufgebacht werden. Durch diese Vereinheitlichung soll die Akzeptanz der Maßnahme und im weiteren zeitlichen Verlauf auch das Bewusstsein für diese sensiblen Einrichtungen gefördert werden. Im Stadtgebiet Braunschweig wurden über 200 Einrichtungen identifiziert. Eine abschließende Prüfung ist vorrausichtlich noch für dieses Jahr vorgesehen.

 

Im Stellenplan für 2022 sind des Weiteren 6 Stellen für zusätzliche Parkraumüberwachende eingeplant, die behindernd parkende Fahrzeuge schwerpunktmäßig abschleppen sollen. So soll die Überwachung mit Augenmerk auf Behinderungen und Gefährdungen in den Wohngebieten inkl. Abschleppmaßnahmen intensiviert werden. Die verstärkte Überwachung zielt darauf ab, widerrechtliches Verhalten, wie das Parken in Haltverbotsbereichen zum Beispiel an Einmündungen und das Falschparken an oder auf Rad- und Gehwegen, verstärkt zu ahnden und zu unterbinden. Von der Umsetzung dieser Maßnahme werden auch Grundschülerinnen und Grundschüler auf ihren Schulwegen profitieren.

 

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Anlagen

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