Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18463-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 112 in der Sitzung vom 28.04.2022:

 

„Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird gebeten zwei Mülleimer mit Hundekotbeuteln aufzustellen.

2. Es werden stichprobenartig an Nachmittagen durch den Zentralen Ordnungsdienst Prüfungen durchgeführt.“

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Zu 1.:

Bei der Prüfung der Hundekotverschmutzung auf dem Spielplatz „Auf dem Stiege“ und den angrenzenden Grünflächen wurde nur eine geringfügige Hundekotverschmutzung innerhalb eines einwöchigen Zeitintervalls festgestellt. Auf dem Spielplatz und den angrenzenden Grünflächen sind acht Papierkörbe vorhanden, die einen sehr geringen Füllstand vor dem wöchentlichen Leerungsturnus aufwiesen. Die Papierkorbinhalte bestanden fast ausschließlich aus Hundekottüten, was darauf hindeutet, dass die Hundebesitzerinnen und -besitzer, die zur Aufnahme und fachgerechten Entsorgung des Hundekots verpflichtet sind, eigene Hundetüten mit sich führen und eine Entsorgung über die vorhandenen Papierkörbe praktizieren.

Aus Sicht der Verwaltung besteht daher kein Bedarf an Hundestationen, da die vereinzelt auftretenden Verschmutzungen vermutlich auf nutzerbedingtes Fehlverhalten zurückzuführen sind, das auch mit der Installation von Hundestationen Bestand haben dürfte.

Zu 2.:

Zum betreffenden Spielplatz liegen dem ZOD aus den vergangenen Jahren und auch aktuell keinerlei Beschwerden von Anwohnern und Anwohnerinnen des Spielplatzes vor. Unter Berücksichtigung der aktuellen Auftragslage sind nur vereinzelte stichprobenartige Kontrollen möglich. Diese sollten zu unterschiedlichen Zeiten durchgehrt werden und nicht wie im Antrag angeregt in den Nachmittagsstunden. Erfahrungsgemäß ist die direkte Kontaktaufnahme mit dem ZOD (z. B. durch die Nutzer und Nutzerinnen des Spielplatzes) zielführender, wenn Personen mit Hunden auf dem Spielplatz anwesend sind, da in diesen Fällen kurzfristig eingeschritten werden kann, um das Gespräch mit dem Hundehalter bzw. der Hundehalterin zu führen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

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