Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18923-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage 22-18923 der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 212 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Unter Berücksichtigung der Kriterien zur „Weißen-Flecken-Förderung“ sind die im Lageplan zur ergangenen Mitteilung DS 21-17224 gekennzeichneten Gebiete (Einzeladressen bzw. Wohn-/Gewerbegebiete) durch die Verwaltung als unterversorgt identifiziert worden.

 

Die Gebiete sind Bestandteil der aktuellen Ausschreibung für einen geförderten Glasfaserausbau. Die finalen Ergebnisse sollen grundsätzlich zu Beginn des III. Quartals 2022 vorliegen, sodass anschließend die voraussichtlichen Ausbauzeiten dieser Gebiete feststehen. Die Verwaltung wird in gewohnter Weise die Gremien über den Fortgang sowie die Zeitschienen unterrichten. Im weiteren Prozessablauf des Förderausbaus erfolgt eine Unterrichtung der betroffen Adresseigentümer:innen.
 

Zu Frage 2:

Siehe Ausführungen zu Frage 1.
 

Zu Frage 3:

Die Anforderungen für die städtischen Schulen sind im Medienentwicklungsplan (MEP) definiert. Dort ist vorgesehen, dass die Schulen bis zum Ende des aktuellen Planungszeitraumes (3. Fortschreibung des MEP 2019 bis 2023) möglichst auf Basis von Lichtwellenleiter (LWL, umgangssprachlich: Glasfaser) an das Internet angebunden sein sollen. Bei den Schulen im Stadtbezirk 212 ist die Erreichung dieses Zieles bei 5 von 6 realistisch erreichbar. Lediglich die Grundschule Mascheroder Holz liegt derzeit fernab von Lichtwellenleitern. Da dort ein Kabel-basierter Breitbandanschluss verfügbar ist, kann die im MEP definierte Bandbreite im Downstream erreicht werden. Langfristig wird eine LWL-basierte Anbindung als erforderlich angesehen. Die Verwaltung steht im engen Austausch mit den Telekommunikationsunternehmen (TKU), um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu befördern, um so einen möglichst flächendeckenden Glasfaserausbau in den kommenden Jahren zu erzielen.

Für weitere städtische Institutionen im Stadtbezirk 212 sind Anforderungen an die Bandbreite bislang nicht definiert. Unzureichende Versorgungsraten wurde an die Breitbandkoordinierung nicht herangetragen.

Entsprechend den Verfügbarkeitsangaben der TKU stehen an Standorten städtischer Institutionen (z.B. Kitas, Jugendzentren) grundsätzlich Versorgungsraten jenseits der 100 MBit/s bzw. bei Kabel-Verfügbarkeit von bis zu 1 GBit/s im Download zur Verfügung.

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