Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18595-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.: Bereits im Rahmen der Koordinierung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen werden die verkehrlichen Belange aller Verkehrsteilnehmer erörtert.

 

Bei Umsetzung der Verkehrsführung von Baumaßnahmen werden dann - in Abhängigkeit vom Bauablauf - die formulierten Ziele der Maßnahme 13 geprüft und in Abhängigkeit der Örtlichkeit weitgehend berücksichtigt. Dies ist jedoch nicht immer und in allen Baubereichen möglich. In den Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind die Anforderungen, unter anderem auch Mindestbreiten zur Führung von Radfahrern, geregelt. Die RSA gelten überall da, wo auch die StVO gilt.

 

Ist eine gesicherte Führung von Radfahrern am Baubereich vorbei nicht möglich, werden entsprechende Umleitungen ausgewiesen. Dieses ist irrtümlicherweise noch nicht bei allen Maßnahmen erfolgt.

 

Zu 2.: Bei den genannten Beispielen Diesterwegstraße, Maschstraße und Broitzemer Straße handelt es sich um Kanalbauarbeiten. Lage und Dimensionierung der zu erneuernden baulichen Anlagen (hier: Schmutz- oder/und Regenwasserkanäle) sowie die Restbreiten der Fahrbahn unter Berücksichtigung von Anlieger- und Baustellenverkehren sowie Baustelleneinrichtungen (Baugeräte, Materiallagerflächen sowie Container für das Baustellenpersonal) haben die Aufrechterhaltung des Radverkehrs in diesen Fällen unmöglich gemacht.


 

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