Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18529-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung der Wiese auf dem "Lindenbergtunnel"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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14.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage 22-18529 der Gruppe Direkte Demokraten vom 14.04.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Lindenbergtunnel befindet sich im Eigentum des Bundes, so dass die Anfrage bezüglich möglicher Nutzungen an die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) weitergeleitet worden ist.
Die AdB hat für die Flächen auf dem Tunnel die Verkehrssicherungspflicht und teilte mit, dass ein Betreten der Flächen nicht gestattet ist, u. a. schon allein wegen der nicht ausreichenden Brüstungssicherung.
Eine Nutzung z. B. mit Hochbeeten scheidet aus, um eine Gefährdung der Tunnelkonstruktion zu vermeiden (z. B. im Falle eines Wasserschadens bei der Bewässerung) und um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn nicht zu gefährden (z. B. durch umherfliegende Planen o. ä.).
Beschränkte Nutzungen (z. B. ein Zwischenstopp eines Schäfers mit seiner Herde) sind durchaus denkbar und im Einzelfall mit der Leitung der Autobahnmeisterei Braunschweig-Rüningen abzusprechen.
Für eine dauerhafte Weidebewirtschaftung steht die Fläche nicht zur Verfügung.
