Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18964-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage 22-18964 vom 02.06.2022 der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

 

Für das Grundstück wurde im April 2021 eine Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten erteilt. Ob und wann die Umsetzung der Baugenehmigung erfolgen soll, ist nicht bekannt. Grundsätzlich ist mit dem Bau innerhalb von drei Jahren ab Erteilung der Baugenehmigung zu beginnen. Insofern ist derzeit davon auszugehen, dass sich die geschilderte Problematik erledigen wird.

 

Unabhängig davon hat die Verwaltung keine Möglichkeit, den Eigentümer zur unverzüglichen Beseitigung der baulichen Missstände zu verpflichten, da eine Gefährdung von dem Bauwerk selbst augenscheinlich nicht ausgeht. Das Grundstück ist ordnungsgemäß mit einem Bauzaun abgesichert.

 

Soweit bauliche Anlagen nicht genutzt werden und verfallen, besteht nach § 79 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) die Möglichkeit für die Bauaufsichtsbehörde, die verantwortlichen Personen zu verpflichten, die baulichen Anlagen abzubrechen oder zu beseitigen, es sei denn, dass ein öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse an ihrer Erhaltung besteht. Dieses Verfahren würde aber voraussichtlich nicht zu einem schnellen Ergebnis führen, da der Verwaltungsrechtsweg gegen eine solche Anordnung gegeben ist und die zusätzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Rückbauverfügung in der Regel nicht in Betracht kommen wird." 

 

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