Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18991-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung am Blitzeichenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Winter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.06.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage a):
Die aktuelle Kostenschätzung für die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage beläuft sich auf ca. 68.000 Euro. Ergänzend hierzu muss aber die derzeitige Preissituation (Material, Tiefbau) kritisch betrachtet werden. Eine weitere dynamische Steigerung über kurze Zeiträume ist nicht auszuschließen.
Zu Frage b):
Abgerechnet würden über Erschließungsbeiträge nicht nur der o. g. Herstellungsaufwand für die Beleuchtungsanlage. Zu den erschließungsbeitragsfähigen Herstellungskosten kommen auch noch die Herstellungskosten für die Fahrbahn, die Entwässerungseinrichtung und die Grunderwerbskosten hinzu. Bezogen auf diese Gesamtkosten (100 %) würden hiervon rd. 7,1 % als Erschließungsbeitrag auf den Lehndorfer Turn‑ und Sportverein e. V. entfallen.
Zu Frage c):
Die Abrechnung des entstandenen Aufwands erfolgt über die Erschließungsbeitragssatzung in Verbindung mit den §§ 127 ff. Baugesetzbuch. Eine Aufhebung oder Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung hätte daher keinen Einfluss auf den zu erhebenden Erschließungsbeitrag für den Verein.
