Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18875-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage des Stadtbezirksrates „Östliches Ringgebiet“ vom 30.05.2022 (22-18875) wie folgt Stellung:

 

Der Bereich liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan „St. Leonhards Garten“, AW 102. Die angefragte Wegeverbindung zwischen dem Bereich St. Leonhard und der Uhlandstraße ist dort als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg festgesetzt.

 

Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche endet allerdings am privaten Grundstück Uhlandstraße 26 a, Flst. Nr.161 siehe Anlage. Mit dem Grundstückseigentümer wurde mehrfach verhandelt. Trotz langjähriger Versuche der Stadtverwaltung, kam es jedoch nicht zum Abschluss eines Gestattungsvertrages.

 

Verhandlungsstand war, dass die Stadt die öffentliche Gehwegverbindung herrichtet und unterhält und die Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Der Durchgang sollte zeitlich unbegrenzt für die öffentliche Nutzung offengehalten werden. Abweichende Vereinbarungen, z. B. eine Schließung der vorhandenen Türen und Tore in den Nachtstunden, sollte der Eigentümer verlangen können, wenn die unbegrenzte Offenhaltung zu unerwünschten Störungen, wie z. B. Müllablagerung oder Vandalismus, führt. Mit dem Eigentümer wurde auch über eine Nutzungsentschädigung verhandelt.

 

Aufgrund der gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse ist der positive Abschluss der Verhandlungen mit dem Eigentümer noch nicht erkennbar. Gleichwohl hält die Verwaltung an dem Ziel zur Herstellung eines öffentlichen Weges, der den Bereich St. Leonhards Garten mit der Uhlandstraße verbindet, fest.


 

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Anlagen

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