Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18983-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen ukrainischer Geflüchteter - Sachstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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15.06.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.06.2022 (22-18983) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Für die Anerkennung von Berufs- und Studienabschlüssen ist die „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (iQ-Netzwerk) der VHS Braunschweig“ zuständig. Der formale Akt zur Anerkennung muss deshalb jeweils dort erfragt werden.
Das Jobcenter arbeitet eng mit dem iQ-Netzwerk zusammen. Im iQ-Netzwerk sind die fachlichen Experten für die Beratung und Unterstützung im Anerkennungsprozess verortet. Das Jobcenter vermittelt Termine, stellt den Kontakt her und fördert im Anerkennungsverfahren notwendige Übersetzungen von beispielsweise Zeugnissen aus dem Vermittlungsbudget. Grundsätzlich gibt es keine Unterschiede in der Anerkennungsberatung von ukrainischen Geflüchteten zu anderen Drittstaatlern.
Zu 2.:
Aus Sicht des Jobcenters muss zurzeit mit ca. 3 Monaten bis zur Anerkennung gerechnet werden, wobei der Zeitraum sehr von der Komplexität des Einzelfalls abhängt. Gegenwärtig ist aber bereits ein Anstieg der Zeiträume lt. Anerkennungsberatung zu beobachten.
Zu 3.:
Der Fachkräftemangel wirkt sich inzwischen in nahezu allen Bereichen des Arbeitsmarkts aus. Die Akteure des Arbeitsmarktes Arbeitgeber, Gewerkschaften, Arbeitsagentur, Jobcenter und Bildungsträger suchen intensiv nach Möglichkeiten dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Die Verwaltung unterstützt dabei im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Zuständigkeiten.
