Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18104-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunikation der Stadt internationaler gestalten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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15.06.2022
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Bereit
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Internetauftritt der Stadt Braunschweig unter www.braunschweig.de präsentiert sich schon seit vielen Jahren auch in englischer Sprache. Dabei handelt es sich vorwiegend um touristische Inhalte, die keinen tagesaktuellen Aktualisierungsnotwendigkeiten unterliegen. Von Seiten der Verwaltung ist eine Erweiterung des fremdsprachlichen Angebotes ebenfalls vorstellbar und wünschenswert.
Die Frage, inwieweit und wann der städtische Internetauftritt um weitere Fremdsprachen erweitert wird, betrifft den Geschäftsgang der Verwaltung und fällt somit in die Organisationszuständigkeit des Oberbürgermeisters. Nach § 85 Abs. 3 NKomVG leitet und beaufsichtigt der Oberbürgermeister die Verwaltung, er regelt die Geschäftsverteilung im Rahmen der Richtlinien des Rates (sog. Organisationshoheit des OB). Die Verwaltungsorganisation der Kommune erfolgt institutionell und funktionell. Der Antrag bezieht sich auf die funktionelle Organisation. Im Schwerpunkt geht es beim Internetauftritt der Stadt um die Bereitstellung von Informationen und die Kommunikation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern (der Öffentlichkeit) mit der Verwaltung, also um die Frage, in welcher Art und Weise bzw. mit welchen technischen Mitteln die Verwaltung heute ihre Aufgaben erledigt. Folgerichtig fällt auch die Entscheidung, ob und in welchen Sprachen die Verwaltung ihren Internetauftritt gestaltet, in die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters. Die im Antrag aufgeführten Ergänzungen des Internetauftritts der Stadt können auch nicht Gegenstand einer Richtlinie sein, da es sich jeweils um Detailfragen handelt.
Der beantragte Ratsbeschluss wäre daher in der vorliegenden Fassung rechtlich nicht zulässig.
Inhaltlich möchte ich gleichwohl aus der Sicht der Verwaltung noch folgendes anmerken:
Das Thema "Mehrsprachigkeit" des Internetauftritts ist in den Überlegungen der Verwaltung bereits mehrfach betrachtet worden. Die Stadt Braunschweig wird das Thema erneut aufgreifen und befindet sich aktuell dazu mit vielen Städten bundesweit im Austausch. Eine Umsetzung soll im Rahmen einer (zeitlichen und fachlichen) Prioritätensetzung erfolgen.
Die Teile des Braunschweiger Internetauftritts, die eine hohe Relevanz für Touristen, ausländische Studenten oder neue Einwohner haben, werden schon seit längerem zielgruppenorientiert mit Hilfe vereidigter bzw. anerkannter Übersetzungsstellen in weiteren Sprachen bereitgestellt. Somit wird die Stadt an diesen Stellen ihrem internationalen Informationsangebot unter braunschweig.de gerecht.
Ein Rückgriff auf die Übersetzungskompetenz städtischer muttersprachlicher Beschäftigter und/oder von Studenten im Rahmen einer Kooperation mit Hochschulen kommt nach den bisherigen Erfahrungen aus der Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Die für die tagesaktuelle oder terminierte Bereitstellung solcher Informationen erforderliche Verlässlichkeit und Kontinuität könnte nicht gewährleistet werden. Städtische Beschäftigte sind mit den ihnen originär übertragenen Aufgaben vollständig ausgelastet. Platz für weitere, über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus wahrzunehmende Tätigkeiten besteht nicht. Diese Aufgabenerfüllung steht immer im Vordergrund. Ebenso verhält es sich bei Studentinnen und Studenten. Stehen dort wichtige Prüfungen o.ä. an, werden diese - aus nachvollziehbaren Gründen - immer eine höhere Priorität genießen. Die mögliche Etablierung eines (zeitlich begrenzten) Projektes ist hier nicht zielführend, da der Bedarf für eine solche Unterstützungsleistung dauerhaft ist und über das Projektende hinausgeht.
In der Vergangenheit wurden schon in verschiedensten Fällen übersetzte Seiten als nicht "korrekt" übersetzt bezeichnet. Durch die Beteiligung vereidigter bzw. anerkannter Übersetzungsstellen konnte dies vermieden werden.
Der Betrieb und die Weiterentwicklung von braunschweig.de orientieren sich an den verfügbaren Ressourcen, den aktuellen (teilweise rechtlichen) Veränderungen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Auf Seiten der Verwaltung würde durch diesen Vorschlag ein hoher planerischer und koordinierender Aufwand erzeugt werden, für den aktuell keine personellen Kapazitäten vorhanden sind. Zunächst einmal müssten gemeinsam mit den Organisationseinheiten der Stadt die Seiten identifiziert werden, die übersetzt werden sollten. Dazu wären entsprechende Gespräche / Absprachen erforderlich. Im Falle einer Kooperation mit den Hochschulen käme dann noch hinzu, dass (im besten Fall) mit einem/r Ansprechpartner/in (der/die dies vor Ort koordiniert) oder vielen dezentralen Ansprechpartnern die weitere Umsetzung erfolgen muss. Neben den zuvor beschriebenen Aufgaben, für die Ressourcen noch zur Verfügung gestellt werden müssten, fallen Kosten für die Inanspruchnahme von Übersetzungsbüros an. Eine genaue Bezifferung des Aufwandes ist gegenwärtig nicht möglich, da die Gesamtzahl der in Betracht zu ziehenden Seiten nicht bekannt ist. Für die bisher vergebene Übersetzungsdienstleistung in englische Sprache beträgt z. B. der Zeilenpreis 1,20 € (bezogen auf eine Zeile DIN A4).
Unter Berücksichtigung der zuvor gemachten Ausführungen strebt die Verwaltung eine Ausweitung des Sprachangebotes an. Dazu wird von der Verwaltung aktuell der Einsatz maschineller Übersetzungstools favorisiert. Die maschinelle Übersetzung, auch automatische Übersetzung genannt, übersetzt den Inhalt einer Seite mithilfe von künstlicher Intelligenz von einer Sprache in eine andere. Google Translate zum Beispiel verwendet ein neuronales maschinelles Übersetzungssystem, um den Text auf einer Seite in andere Sprachen zu übersetzen. Eine solche Lösung hätte den Vorteil, dass keine Auswahl der entsprechenden Seiten erfolgen müsste und die Übersetzung tagesaktuell wäre. Allerdings müssen bei einigen am Markt zur Verfügung stehenden Lösungen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (z. B. Google Translate) geprüft werden bzw. sind in ihrer Sprachauswahl begrenzt (z. B. DeepL -> kein Arabisch).
